Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd
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Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3483 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 15.07.2018
Betreff: Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-Süd Vorgang: EA 40/17 OBR 5; ST 1544/17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die zwei bestellten und gebauten Ultrafeinstaubmessstationen an der Martin-Buber-Schule und an der Bergkirche aufgestellt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um Mitteilung eines Zwischenstandes gebeten, wo sich die Messstationen derzeit befinden, aus welchem Budget diese bezahlt wurden, seit wann die Messstationen fertig produziert sind und warum diese bisher nicht aufgestellt wurden. Weiterhin wird der Magistrat um Mitteilung gebeten, welches Dezernat für die Aufstellung der Messstationen zuständig und somit verantwortlich ist.
Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 25.08.2017, ST 1544, mitgeteilt, dass er eigene Ultrafeinstaubmessstationen installieren möchte. Der Ortsbeirat 5 begrüßt, dass die Messstationen inzwischen bestellt und produziert wurden. Leider wurden diese aber noch immer nicht in Betrieb genommen. Mediziner sind sich einig, dass Ultrafeinstaub die Gesundheit schwer schädigt. Die Partikel sind besonders gefährlich, weil sie durch ihre geringe Größe über die Lunge in unsere Körper eindringen und sogar die sogenannte Blut-Hirn-Schranke überwinden können (vgl. hierzu auch Etat-Anregung vom 10.03.2017, EA 40). Die Menschen haben ein Recht, zu wissen, ob diese Gefahr auch für sie an ihrem Wohnort unter den Einflugschneisen im Frankfurter Süden besteht. Die Stabsstelle für Fluglärmschutz hat bereits zwei Standorte unter der Einflugschneise im Frankfurter Süden ausgewählt und von den dortigen Grundstückseigentümern das Einverständnis zum Aufstellen der Messstationen bekommen. Der Ortsbeirat 5 ist nach der jüngsten Äußerung der Frankfurter Umweltdezernentin, Frau Heilig, gegenüber Stop Fluglärm e. V. (vgl. PM von Stop Fluglärm e. V. vom 20.06.2018 im Anhang) besorgt, dass die Messstationen nicht zu Messungen unter der Einflugschneise im Frankfurter Süden eingesetzt werden. Anlage 1 (ca. 40 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2017OFOF 359/5Haushalt 2017 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice UltrafeinstaubmessstationenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2017EAEA 40Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.02 Umweltcontrolling UltrafeinstaubmessstationenEtatanregung
- 25. August 2017STST 1544UltrafeinstaubmessstationenStellungnahme
- 15. Juli 2018OFOF 924/5Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. August 2018Sie sind hierOMOM 3483Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdDirektanregung
- 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 94 WochenSTST 2269Sachstand bezüglich der Ultrafeinstaubmessstationen in Sachsenhausen-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats