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Grundschule Lyoner Viertel

Vorlagentyp: STMagistrat
135 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1935

Betreff: Grundschule Lyoner Viertel Das Lyoner Viertel soll auf der Grundlage von zwei Bebauungsplänen (B 872 "Lyoner Straße" und B 885 "Hahnstraße") zu einem gemischt genutzten Quartier entwickelt werden. Durch eine zügige Umsetzung des B 885 im Osten der Bürostadt Niederrad, werden kurzfristig die planungsrechtlichen Vorraussetzungen für weitere Pilotprojekte des Wohnungsbaus (Umnutzung von Büroflächen, Neubau bzw. Nachverdichtung) geschaffen. Die Bürostadt Niederrad soll dadurch als Wohnstandort bekannt werden und die Entstehung von wohnungsspezifischen Dienstleistungen gefördert werden. Der Bereich des B 885 liefert zudem wertvolle Informationen, in welchem Umfang eine Umnutzung von Bürogebäuden tatsächlich wirtschaftlich erfolgen kann und über die damit verbundene Bewohnerstruktur. Dies ist für die Abschätzung des entstehenden Bedarfs an sozialer Infrastruktur von entscheidender Bedeutung. Die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen für eine städtische Grundschule sowie eine oder mehrere städtische Kinderbetreuungseinrichtungen soll daher erst im flächenmäßig umfangreicheren und länger laufenden Bebauungsplanverfahren Nr. 872 (Süden, Westen und Mitte der Bürostadt Niederrad) erfolgen. Im Rahmenkonzept "Lyoner Viertel" ist hierfür der Rasenplatz der Turn- und Sportgemeinschaft Niederrad als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Für diesen Standort ist aufgrund des gemäß § 5 Fluglärmgesetz bestehenden Bauverbotes für Schulen und Kindergärten die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt erforderlich. Der bisherige Vorschlag berücksichtigt, dass innerhalb der Bürostadt Niederrad keine andere städtische Fläche von ähnlicher Größe verfügbar ist und durch die Nähe zum Stadtwald sowie den benachbarten Sportflächen auch besondere Lagevorteile gegeben sind. Zweifelsohne besteht an diesem Standort eine erhebliche Fluglärmbelastung, auf die nur innerhalb von Gebäuden mit baulichen Maßnahmen reagiert werden kann. Allerdings ist der Flugverkehr bei Betriebsrichtung Ost durch die Abflugroute 07-N (kurz) im Außenbereich innerhalb der gesamten Bürostadt Niederrad, und damit auch außerhalb des Lärmschutzbereiches des Frankfurter Flughafens, deutlich wahrnehmbar. Der im Rahmenplan Lyoner Viertel dargestellte Standort bedeutet jedoch keine Festlegung für das Bebauungsplanverfahren Nr. 872. Um die einwirkenden Fluglärmimmissionen zu reduzieren und zudem den Rasenplatz der Turn- und Sportgemeinschaft Niederrad zu erhalten, wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, entsprechend der Anregung des Ortsbeirates für den Ortsbezirk 5 und in Abstimmung mit dem Stadtschulamt, intensiv nach einem Grundschul- und Kitastandort außerhalb des Lärmschutzbereiches gesucht. Das Stadtschulamt hat hierzu als Flächenbedarf für einen Grundschulneubau eine Grundstücksgröße von mindestens 10.000 m2 und für eine sechsgruppige Kita von mindestens 2.750 m2 definiert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2012MM 111Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße - Bebauungsplan Nr. 885 - Hahnstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Rahmenplan Lyoner ViertelMagistratsvortrag
  2. 11. September 2012OFOF 405/5Grundschule Lyoner ViertelOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  3. 28. September 2012OMOM 1582Grundschule Lyoner ViertelDirektanregung
  4. 21. Dezember 2012Sie sind hier
    STST 1935Grundschule Lyoner Viertel
    Stellungnahme
  5. 4. Juli 2014MM 118Bebauungsplan Nr. 885 - Hahnstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
  6. 7. September 2014OFOF 919/5Bebauungsplan HahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  7. 12. September 2014VV 1108Bebauungsplan HahnstraßeAnfrage
  8. 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1510Bebauungsplan HahnstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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