Grundschule Lyoner Viertel
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich um einen neuen Standort für die neu zu planende Grundschule im Lyoner Viertel zu bemühen. Dieser Standort soll außerhalb der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Frankfurter Flughafens liegen. Ebenso soll der Bau einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung außerhalb der Tagesschutzzone 2 realisiert werden. Begründung: Am 15.6.2012 wurden im Ortsbeirat die neuen Planungen zum Lyoner Viertel (Bebauungsplan Nr. 872) vorgestellt. Durch die Umnutzung von Bürogebäuden und Neubebauung werden für ca. 3000 Bewohner neue Wohneinheiten geschaffen. Der Bau einer neuen Grundschule und einer Kita ist bereits in den Planungen enthalten, was der Ortsbeirat sehr begrüßt. Realisiert werden sollen diese Einrichtungen am südlichen Rand des Bebauungsgebietes in der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Frankfurter Flughafens. Innerhalb des gesamten Baugebietes befinden sich Liegenschaften außerhalb dieser Schutzzone, so dass ein alternativer Standort für die Grundschule realisiert werden sollte. Darüber hinaus wird diese öffentliche Fläche momentan von einem Sportverein genutzt. Die Umnutzung der Sport- und Freizeitfläche in eine Schule bewerten wir ebenso als kritisch, da Sport- und Freizeitflächen für Vereine und auch als öffentliche Flächen für Kinder und Jugendliche fehlen. Gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses Nr 925/1974 ist darauf zu achten, dass Sportanlagen nicht zweckentfremdet werden dürfen, ohne vorher vollwertig verfügbaren Ersatz geschaffen zu haben.
Inhalt
Antrag vom 11.09.2012, OF 405/5
Betreff: Grundschule Lyoner Viertel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, sich um einen neuen Standort für die neu zu planende Grundschule im Lyoner Viertel zu bemühen. Dieser Standort soll außerhalb der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Frankfurter Flughafens liegen. Ebenso soll der Bau einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung außerhalb der Tagesschutzzone 2 realisiert werden.
Begründung: Am 15.6.2012 wurden im Ortsbeirat die neuen Planungen zum Lyoner Viertel (Bebauungsplan Nr. 872) vorgestellt. Durch die Umnutzung von Bürogebäuden und Neubebauung werden für ca. 3000 Bewohner neue Wohneinheiten geschaffen. Der Bau einer neuen Grundschule und einer Kita ist bereits in den Planungen enthalten, was der Ortsbeirat sehr begrüßt. Realisiert werden sollen diese Einrichtungen am südlichen Rand des Bebauungsgebietes in der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Frankfurter Flughafens. Innerhalb des gesamten Baugebietes befinden sich Liegenschaften außerhalb dieser Schutzzone, so dass ein alternativer Standort für die Grundschule realisiert werden sollte. Darüber hinaus wird diese öffentliche Fläche momentan von einem Sportverein genutzt. Die Umnutzung der Sport- und Freizeitfläche in eine Schule bewerten wir ebenso als kritisch, da Sport- und Freizeitflächen für Vereine und auch als öffentliche Flächen für Kinder und Jugendliche fehlen. Gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses Nr 925/1974 ist darauf zu achten, dass Sportanlagen nicht zweckentfremdet werden dürfen, ohne vorher vollwertig verfügbaren Ersatz geschaffen zu haben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2012, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2012MM 111Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße - Bebauungsplan Nr. 885 - Hahnstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Rahmenplan Lyoner ViertelMagistratsvortrag
- 11. September 2012Sie sind hierOFOF 405/5Grundschule Lyoner ViertelOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 28. September 2012OMOM 1582Grundschule Lyoner ViertelDirektanregung
- 21. Dezember 2012STST 1935Grundschule Lyoner ViertelStellungnahme
- 4. Juli 2014MM 118Bebauungsplan Nr. 885 - Hahnstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 7. September 2014OFOF 919/5Bebauungsplan HahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 12. September 2014VV 1108Bebauungsplan HahnstraßeAnfrage
- 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1510Bebauungsplan HahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme