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Grundschule Lyoner Viertel

Vorlagentyp: OM
135 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1582 entstanden aus Vorlage: OF 405/5 vom 11.09.2012

Betreff: Grundschule Lyoner Viertel Vorgang: M 111/12 Der Magistrat wird gebeten, sich um einen neuen Standort für die neu zu planende Grundschule im Lyoner Viertel zu bemühen. Dieser Standort soll außerhalb der Tagesschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Frankfurter Flughafens liegen. Ebenso soll der Bau einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung außerhalb der Tagesschutzzone 2 realisiert werden.

Begründung: Am 15.06.2012 wurden in einer Sitzung des Ortsbeirates 5 die neuen Planungen zum Lyoner Viertel (Bebauungsplan Nr. 872) vorgestellt. Durch die Umnutzung von Bürogebäuden und Neubebauung werden für ca. 3000 Bewohner neue Wohneinheiten geschaffen. Der Bau einer neuen Grundschule und einer Kita ist bereits in den Planungen enthalten, was der Ortsbeirat sehr begrüßt. Realisiert werden sollen diese Einrichtungen am südlichen Rand des Bebauungsgebietes in der Tagesschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Frankfurter Flughafens. Innerhalb des gesamten Baugebietes befinden sich Liegenschaften außerhalb dieser Schutzzone, sodass ein alternativer Standort für die Grundschule realisiert werden sollte. Darüber hinaus wird diese öffentliche Fläche momentan von einem Sportverein genutzt. Die Umnutzung der Sport- und Freizeitfläche in eine Schule bewertet der Ortsbeirat 5 ebenso als kritisch, da Sport- und Freizeitflächen für Vereine und auch als öffentliche Flächen für Kinder und Jugendliche fehlen. Gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses § 925 aus dem Jahr 1974 ist darauf zu achten, dass Sportanlagen nicht zweckentfremdet werden dürfen, ohne vorher vollwertig verfügbaren Ersatz geschaffen zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2012MM 111Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße - Bebauungsplan Nr. 885 - Hahnstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Rahmenplan Lyoner ViertelMagistratsvortrag
  2. 11. September 2012OFOF 405/5Grundschule Lyoner ViertelOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  3. 28. September 2012Sie sind hier
    OMOM 1582Grundschule Lyoner Viertel
    Direktanregung
  4. 21. Dezember 2012STST 1935Grundschule Lyoner ViertelStellungnahme
  5. 4. Juli 2014MM 118Bebauungsplan Nr. 885 - Hahnstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
  6. 7. September 2014OFOF 919/5Bebauungsplan HahnstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  7. 12. September 2014VV 1108Bebauungsplan HahnstraßeAnfrage
  8. 8. Dezember 2014Antwort des Magistrats · nach 135 WochenSTST 1510Bebauungsplan HahnstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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