Lärmquellen additiv beurteilen: Schallschutzauflagen für Wohngebiet Lyoner Viertel verbessern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Schallschutzauflagen für Wohngebiet Lyoner Viertel verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei den Überlegungen Teile der Bürostadt in ein Wohnviertel umzubauen Schallschutzmaßnahmen zum wirksamen Schutz der zukünftigen Bevölkerung zu berücksichtigen. Lärm geht in der Bürostadt von Flugzeugen, Eisenbahnverkehr, und der Autobahn aus. Die drei Lärmquellen summieren sich und ergeben additiv betrachtet einen Dauerschallpegel, der um ca. 3 dBA über dem jeweiligen Einzelwert liegt. In der Gesamtbetrachtung werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. An der Westseite des Bahndamms muss eine mindestens 4 m hohe Schallschutzwand eingerichtet werden. Die Finanzierung sollte zwischen DB und Investoren ausgehandelt werden Gleiches gilt für den Lärm, der von der Autobahn ausgeht. Die Bürostadt liegt im Siedlungsbeschränkungsbereich. In der Bauverbotszone der Lärmschutzzone 1 und 2 wurde der Neubau einer Grundschule geplant. Hier ist ein anderer Standort zu suchen. Begründung: Frankfurt braucht die Fläche der Bürostadt ("Lyoner Viertel") dringend, um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Leider stehen die Realitäten des Jahres 2012 entgegen: Ein Großteil des Frankfurter Südens liegt im Siedlungsbeschränkungsbereich. Für lärmsensible Einrichtungen wie KiTa oder Schule bestehen Bauverbote! Ein neuer Stadtteil ohne Kindereinrichtungen ist nicht denkbar. Der Ortsbeirat hat bereits im Zusammenhang mit den Planfeststellungsverfahren 2006 und 2007 auf massive Einschränkungen für die weitere Entwicklung Frankfurts hingewiesen.
Inhalt
Antrag vom 14.09.2012, OF 377/5
Betreff: Lärmquellen additiv beurteilen: Schallschutzauflagen für Wohngebiet Lyoner Viertel verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat bei den Überlegungen Teile der Bürostadt in ein Wohnviertel umzubauen Schallschutzmaßnahmen zum wirksamen Schutz der zukünftigen Bevölkerung zu berücksichtigen. Lärm geht in der Bürostadt von Flugzeugen, Eisenbahnverkehr, und der Autobahn aus. Die drei Lärmquellen summieren sich und ergeben additiv betrachtet einen Dauerschallpegel, der um ca. 3 dBA über dem jeweiligen Einzelwert liegt. In der Gesamtbetrachtung werden Schallschutzmaßnahmen erforderlich. An der Westseite des Bahndamms muss eine mindestens 4 m hohe Schallschutzwand eingerichtet werden. Die Finanzierung sollte zwischen DB und Investoren ausgehandelt werden Gleiches gilt für den Lärm, der von der Autobahn ausgeht. Die Bürostadt liegt im Siedlungsbeschränkungsbereich. In der Bauverbotszone der Lärmschutzzone 1 und 2 wurde der Neubau einer Grundschule geplant. Hier ist ein anderer Standort zu suchen.
Begründung: Frankfurt braucht die Fläche der Bürostadt ("Lyoner Viertel") dringend, um der Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Leider stehen die Realitäten des Jahres 2012 entgegen: Ein Großteil des Frankfurter Südens liegt im Siedlungsbeschränkungsbereich. Für lärmsensible Einrichtungen wie KiTa oder Schule bestehen Bauverbote! Ein neuer Stadtteil ohne Kindereinrichtungen ist nicht denkbar. Der Ortsbeirat hat bereits im Zusammenhang mit den Planfeststellungsverfahren 2006 und 2007 auf massive Einschränkungen für die weitere Entwicklung Frankfurts hingewiesen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.05.2012, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2012MM 111Bebauungsplan Nr. 872 - Lyoner Straße - Bebauungsplan Nr. 885 - Hahnstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - Änderung - § 2 (1) BauGB Rahmenplan Lyoner ViertelMagistratsvortrag
- 14. September 2012Sie sind hierOFOF 377/5Lärmquellen additiv beurteilen: Schallschutzauflagen für Wohngebiet Lyoner Viertel verbessernOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme); FDP (= Enthaltung)