Straßenbahnanbindung von Preungesheim-Ost über die Friedberger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2002, ST 18
Betreff:
Straßenbahnanbindung von Preungesheim-Ost über die Friedberger Landstraße
Die Planungen für die Straßenbahn nach Preungesheim-Ost und der Magistratsvortrag M 90/01 wurden in enger Abstimmung mit der VGF erarbeitet.
Auch Vertreter der Fachhochschule Frankfurt, Fachbereich Bauingenieurwesen waren in der Vergangenheit bezüglich der Haltestellenanordnung im Bereich des Nibelungenplatzes in den Planungsprozess einbezogen.
Aufgrund des geplanten Neuerwerbs traktionsfähiger Straßenbahnwagen durch die VGF und der damit veränderten Randbedingungen (Haltestellenlänge, mobilitätsbehindertengerechte Haltestellenausführung) wird zurzeit die Planung im Bereich Nibelungenplatz/FH-Frankfurt einer Prüfung unterzogen. Hierbei sind wie bisher die VGF und die FH-Frankfurt beteiligt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2001MM 90Straßenbahnanbindung von Preungesheim-Ost über die Friedberger LandstraßeMagistratsvortrag
- 3. August 2001OFOF 45/3Straßenbahn-Haltestelle an der Fachhochschule Nibelungenplatz (FH)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. August 2001OAOA 216Straßenbahn-Haltestelle an der Fachhochschule Nibelungenplatz (FH) Vortrag des Magistrats vom 04.05.2001, M 90Anregung
- 7. September 2001OFOF 76/3Planung der Straßenbahn nach Preungesheim-Ost; Einbindung von VGF und FH in die PlanungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. September 2001OAOA 305Planung der Straßenbahn nach Preungesheim-Ost; Einbindung von VGF und FH in die Planungen Vortrag des Magistrats vom 04.05.2001, M 90Anregung
- 9. Januar 2002Sie sind hierSTST 18Straßenbahnanbindung von Preungesheim-Ost über die Friedberger LandstraßeStellungnahme
- 3. Februar 2003Antwort des Magistrats · nach 91 WochenBB 100Straßenbahnanbindung von Preungesheim-Ost über die Friedberger LandstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab