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Straßenbahn-Haltestelle an der Fachhochschule Nibelungenplatz (FH)

Vorlagentyp: OFSPD
91 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Inhalt

Antrag vom 03.08.2001, OF 45/3

Betreff:

Straßenbahn-Haltestelle an der Fachhochschule Nibelungenplatz (FH)

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, bei seinen Planungen zur Haltestelle an der FH im Zuge der neuen Straßenbahnanbindung nach Preungesheim-Ost folgende Punkte zu realisieren:

  1. Die Platzierung der Haltestelle südlich des Nibelungenplatzes, wie in der M 90 dargestellt, wird wegen zu hoher Personengefährdung bei der zu erwartenden massiven Überquerung des Nibelungenplatzes zur FH verworfen.
  2. Statt dessen wird die Haltestelle an der FH nördlich des Nibelungenplatzes eingerichtet. Von den im folgenden genannten 3 Varianten erscheint die Variante A am erfolgversprechendsten und sollte daher prioritär vor den Varianten B und C untersucht werden.

Variante A: Einrichtung der Haltestelle im geraden Teil der Friedberger Landstraße zwischen Hallgartenstraße und Gleimstraße mit versetzten Aufstellflächen und dazwischen verschwenkter Gleisführung. Die Straßenbreite würde hierfür problemlos ausreichen. Der Druckwasserkanal müsste nur auf kurzer Strecke überbaut werden. Die Länge der Aufstellflächen könnte großzügig bemessen werden. Der Zugang zur FH könnte direkt seitlich erfolgen.

Variante B: Einrichtung der Haltestelle auf Höhe der Häuser Friedberger Landstraße 190 - 200 mit gegenüberliegenden Aufstellflächen. Um die notwendige Straßenbreite zu gewinnen, müsste der Grünstreifen vor diesen Häusern einbezogen werden und die Friedberger Landstraße auf der Ostseite verschwenkt werden. Da der Eigentümer des Grünstreifens das Straßenbauamt ist, gibt es von daher keine Probleme. Auch hier müsste der Druckwasserkanal nur auf kurzer Strecke überbaut werden, die Länge der Aufstellflächen könnte großzügig bemessen werden und der Zugang zur FH könnte direkt seitlich erfolgen.

Variante C: Einrichtung der Haltestelle im gebogenen Straßenbereich kurz oberhalb des Alleenrings. Hierfür müsste eine der Linksabbiegerspuren aus Richtung Norden wegfallen. Die nicht behindertengerechte Krümmung der Haltestelle ist nicht wünschenswert und könnte darüber hinaus zu Finanzierungsproblemen führen. Länge und Breite der Aufstellflächen sind bei dieser Variante begrenzt.

Es wird schnellstmöglich eine Zielplanung für die Haltestellen-Lokalisation zwischen Gießener Straße und Großem Friedberger Platz vorgelegt. Als sinnvollste Verteilung der Haltestellen erscheint dabei die Folge: Großer Friedberger Platz - Glauburgstraße/Rohrbachstraße - Variante A (ggf. B, C) - Hauptfriedhofseingang südlich der Einmündung Gießener Straße. In dieses Konzept passt die genannte Variante A (ggf. B, C) sehr gut hinein: die Abstände aller vier genannten Haltestellen sind in diesem Konzept im Gegensatz zu den Vorschlägen in der M 90 vergleichbar groß und die gegenüber der M 90 vorgeschlagene Verschiebung der letztgenannten Haltestelle in Richtung Gießener Straße bindet die dort entstehende Wohnbebauung und den Osteingang zum Hauptfriedhof günstig an.

Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.05.2001, M 90 Zuständige Ortsbeiräte: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2001MM 90Straßenbahnanbindung von Preungesheim-Ost über die Friedberger LandstraßeMagistratsvortrag
  2. 3. August 2001Sie sind hier
    OFOF 45/3Straßenbahn-Haltestelle an der Fachhochschule Nibelungenplatz (FH)
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 16. August 2001OAOA 216Straßenbahn-Haltestelle an der Fachhochschule Nibelungenplatz (FH) Vortrag des Magistrats vom 04.05.2001, M 90Anregung
  4. 9. Januar 2002STST 18Straßenbahnanbindung von Preungesheim-Ost über die Friedberger LandstraßeStellungnahme
  5. 3. Februar 2003Antwort des Magistrats · nach 91 WochenBB 100Straßenbahnanbindung von Preungesheim-Ost über die Friedberger LandstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 3 · 16.08.2001
TO I, TOP 24
Angenommen
Anregung OA 216 2001 1. Der Vorlage M 90 wird unter Hinweis auf OA 216 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 45/3 wird als gemeinsamer Antrag von SPD und GRÜNEN mit folgenden Änderungen beschlossen: - Der erste Absatz bei Ziffer 2. lautet "Statt dessen wird die Haltestelle an der FH nördlich des Nibelungenplatzes wenn möglich in Kreuzungsnähe eingerichtet. Folgende drei Varianten sollen untersucht werden:". - Die Variante C lautet "Einrichtung der Haltestelle im gebogenen Straßenbereich kurz oberhalb des Alleenrings in kreuzungsnaher Lage. Hierfür müsste eine der Linksabbiegerspuren aus Richtung Norden wegfallen. Ggf. könnte die Verkehrssituation jedoch durch Wegfall der Rechtsabbiegespur verbessert werden." - Bei Ziffer 3. wird die Aufzählung "Variante A (ggf. B, C)" durch "Variante A, B oder C" ersetzt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPD
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und F.D.P. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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