Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in Berkersheim
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1747
Betreff: Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in Berkersheim Für den Weiterbau des Wegenetzes und der Grünflächen innerhalb des Parks benötigt der Bauträger das Flurstück 4/0 der Gemarkung 487, Berkersheim. Das Grundstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan "Edwards Sportfeld" B 853 als "Öffentliche Grünfläche" - Grünfläche mit Spielbereichen ausgewiesen und darf somit nicht bebaut werden. Die Verhandlungen zwischen dem privaten Eigentümer der Fläche und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) haben bisher noch zu keinem positiven Ergebnis geführt, so dass die Fläche für die Gestaltung und Anbindung der Wege nicht zur Verfügung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. August 2012OFOF 282/10Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in BerkersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. August 2012VV 453Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in BerkersheimAnfrage
- 19. November 2012Sie sind hierSTST 1747Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in BerkersheimStellungnahme
- 5. Februar 2013OFOF 399/10Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 19. Februar 2013VV 626Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt?Anfrage
- 17. Mai 2013STST 696Wann wird der Park am Schwarzen Platz fertiggestellt?Stellungnahme
- 11. Juni 2013OFOF 473/10Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Juni 2013VV 780Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzAnfrage
- 30. September 2013Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 1430Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab