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Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz

Vorlagentyp: OFFDP
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz Vorgang: ST 1747/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Grundeigentümer verpflichtet werden können, die Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz (abgehend von der Straße "In den Gräben") zu beseitigen. Begründung: Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1747 vom 19.11. 2012 mitgeteilt, dass der Park am Schwarzen Platz wegen noch nicht vollständig bestehenden Eigentums auf absehbare Zeit nicht fertiggestellt werden kann. Gerade dieses Gelände vermüllt aber zusehends, worüber sich in der letzten Ortsbeiratssitzung am 14. Mai 2013 auch die Anwohner massiv beschwert haben. Solange der Park nicht fertiggestellt wird, verleitet dieses Gelände sicherlich auch weiterhin zu Müllablagerungen. Deshalb ist zu ermitteln, auf dem Gelände welcher Eigentümer sich die Müllablagerungen befinden. Sodann sind diese Eigentümer zur Reinigung und Sicherung ihrer Grundstücke zu verpflichten.

Inhalt

Antrag vom 11.06.2013, OF 473/10

Betreff: Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz Vorgang: ST 1747/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Grundeigentümer verpflichtet werden können, die Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz (abgehend von der Straße "In den Gräben") zu beseitigen.

Begründung: Der Magistrat hat mit Stellungnahme ST 1747 vom 19.11. 2012 mitgeteilt, dass der Park am Schwarzen Platz wegen noch nicht vollständig bestehenden Eigentums auf absehbare Zeit nicht fertiggestellt werden kann. Gerade dieses Gelände vermüllt aber zusehends, worüber sich in der letzten Ortsbeiratssitzung am 14. Mai 2013 auch die Anwohner massiv beschwert haben. Solange der Park nicht fertiggestellt wird, verleitet dieses Gelände sicherlich auch weiterhin zu Müllablagerungen. Deshalb ist zu ermitteln, auf dem Gelände welcher Eigentümer sich die Müllablagerungen befinden. Sodann sind diese Eigentümer zur Reinigung und Sicherung ihrer Grundstücke zu verpflichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2012STST 1747Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in BerkersheimStellungnahme
  2. 11. Juni 2013Sie sind hier
    OFOF 473/10Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  3. 25. Juni 2013VV 780Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzAnfrage
  4. 30. September 2013Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1430Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 23 · 25.06.2013
TO I, TOP 23
Angenommen
Auskunftsersuchen V 780 2013 Die Vorlage OF 473/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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