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Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz

Vorlagentyp: V
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 25.06.2013, V 780 entstanden aus Vorlage: OF 473/10 vom 11.06.2013

Betreff: Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz Vorgang: ST 1747/12 Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Grundeigentümer verpflichtet werden können, die Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz (abgehend von der Straße In den Gräben ) zu beseitigen.

Begründung: Der Magistrat hat mit Stellungnahme vom 19.11.2012, ST 1747, mitgeteilt, dass der Park am Schwarzen Platz wegen noch nicht vollständig bestehenden Eigentums auf absehbare Zeit nicht fertiggestellt werden kann. Gerade dieses Gelände vermüllt aber zusehends, worüber sich in der Ortsbeiratssitzung am 14. Mai 2013 auch die Anwohner massiv beschwert haben. Solange der Park nicht fertiggestellt wird, verleitet dieses Gelände sicherlich auch weiterhin zu Müllablagerungen. Deshalb ist zu ermitteln, auf dem Gelände welcher Eigentümer sich die Müllablagerungen befinden. Sodann sind diese Eigentümer zur Reinigung und Sicherung ihrer Grundstücke zu verpflichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2012STST 1747Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in BerkersheimStellungnahme
  2. 11. Juni 2013OFOF 473/10Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 25. Juni 2013Sie sind hier
    VV 780Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz
    Anfrage
  4. 30. September 2013Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1430Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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