Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1430
Betreff: Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen Platz Die Müllablagerungen (Bauschutt und Sperrmüll) unbekannter Herkunft im benannten Bereich wurden im Sommer 2013 eingesammelt und entsorgt. Der für den Park vorgesehene räumliche Bereich gehört verschiedenen Besitzern. Diese werden bei erneuten Verunreinigungen vom Magistrat auf die Beseitigungspflicht hingewiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2012STST 1747Weiterbau des Parks am Schwarzen Platz in BerkersheimStellungnahme
- 11. Juni 2013OFOF 473/10Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzOrtsbeiratsantrag · FDP
- 25. Juni 2013VV 780Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzAnfrage
- 30. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1430Beseitigung der Müllablagerungen auf dem Gelände des nicht fertiggestellten Parks am Schwarzen PlatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab