Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Fortschritt beim Erwerb des Flurstücks zu prüfen und zu berichten. Aufgrund des fehlenden Fortschritts seit 2012 wird eine mögliche Zwangsenteignung als Ultima Ratio in Betracht gezogen. Die Anwohnerinnen und Anwohner erwarten eine zeitnahe Klärung der Situation.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob zwischenzeitlich das erforderliche Flurstück erworben wurde; 2. falls nicht, ob er die Auffassung teilt, dass nach einem weiteren über sechseinhalb Jahren fehlenden Fortschritt nunmehr ggf. als Ultima Ratio auch eine zeitnahe Zwangsenteignung angebracht ist; 3. in welchem Zeitfenster, unter Berücksichtigung aller Umstände, der Ortsbeirat sowie die Anwohnerinnen und Anwohner mit einem erfolgreichen Abschluss der ausstehenden Maßnahme rechnen können.
Begründung
Flurstück 4/0 (Gemarkung 487) Vorgang: V 453/12 OBR 10; ST 1747/12; V 626/13 OBR 10; ST 696/13 Seit dem Sommer 2012 gibt es keinen Fortschritt bezüglich des restlichen östlichen Grünzuges nach Norden bis zum Schwarzen Platz. In der Stellungnahme vom 17.05.2013, ST 696, erklärte der Magistrat, dass der Flurstückerwerb "immer an den viel zu hohen finanziellen Forderungen des Eigentümers gescheitert" ist. Darüber hinaus, dass der Magistrat den Weg der Zwangsenteignung noch nicht gehen will.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2020OFOF 926/10Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5717Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)Direktanregung
- 15. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 969Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats