Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Erwerb des Flurstücks zu prüfen und gegebenenfalls eine Zwangsenteignung in Betracht zu ziehen. Dies geschieht aufgrund des fehlenden Fortschritts seit über sechs Jahren. Die Anwohner*innen und der Ortsbeirat erwarten eine zeitnahe Klärung der Situation.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: Wurde zwischenzeitlich das erforderliche Flurstück erworben? Falls nicht, teilt der Magistrat die Auffassung, dass nach einem weiteren, über sechseinhalb Jahre fehlenden Fortschritt nunmehr ggf. als ultima ratio auch eine zeitnahe Zwangsenteignung angebracht ist? In welchem Zeitfenster, unter Berücksichtigung aller Umstände, können der Ortsbeirat sowie die Anwohner*innen mit einem erfolgreichen Abschluss der ausstehenden Maßnahme rechnen?
Begründung
der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487) Vorgang: V 453/12 OBR 10; ST 1747/12; V 626/13 OBR 10; ST 696/13 Seit dem Sommer 2012 gibt es keinen Fortschrift bezüglich des restlichen östlichen Grünzuges nach Norden, bis zum Schwarzen Platz. In der ST 696 erklärte der Magistrat, dass der Flurstückerwerb "immer an den viel zu hohen finanziellen Forderungen des Eigentümers gescheitert" ist. Darüber hinaus, dass der Magistrat den Weg der Zwangsenteignung noch nicht gehen will.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2020Sie sind hierOFOF 926/10Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. Februar 2020OMOM 5717Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)Direktanregung
- 15. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 969Endausbau der öffentlichen Grünfläche - Flurstück 4/0 (Gemarkung 487)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu Ziffer 1. Einstimmige Annahme zu Ziffer 2. SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) zu Ziffer 3. Einstimmige Annahme