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Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1522

Betreff: Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der Vereinbarung zur Werbenutzung zwischen der Mainova AG und der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) wurde keine allgemeine Regelung zur künstlerischen Gestaltung getroffen. Die Möglichkeit einer künstlerischen Gestaltung von NV bzw. ST muss deshalb jeweils individuell geprüft werden. Da vonseiten des zuschlagserhaltenden Werbeunternehmens bisher noch keine Auswahl der mit Werbung auszustattenden NV bzw. ST Mainova gegenüber kommuniziert wurde, ist eine individuelle Prüfung zurzeit leider immer noch nicht möglich. Insofern hat sich seit der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 165, kein neuer Sachstand ergeben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. August 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 363 — Direktanregung vom 5. Juli 2016.

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