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Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der künstlerischen Gestaltung von Stromkästen auf der Berger Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass keine allgemeine Regelung zur Gestaltung getroffen wurde und jede Anfrage individuell geprüft werden muss. Derzeit ist eine Prüfung nicht möglich, da die Auswahl der zu gestaltenden Kästen noch nicht abgeschlossen ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen der Vereinbarung zur Werbenutzung zwischen der Mainova AG und der Stadt Frankfurt am Main zur Nutzung der Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) wurde keine allgemeine Regelung zur künstlerischen Gestaltung getroffen. Die Möglichkeit einer künstlerischen Gestaltung von NV bzw. ST muss deshalb jeweils individuell geprüft werden. Die Stabstelle Werberechte der Stadt Frankfurt hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass von Seiten des zuschlagserhaltenden Werbeunternehmens die Auswahl der mit Werbung auszustattenden NV bzw. ST noch nicht abgeschlossen sei. Eine individuelle Prüfung ist deshalb zurzeit noch immer nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. August 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 363 — Direktanregung vom 5. Juli 2016.

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