Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Carl-Ulrich-Brücke — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Carl-Ulrich-Brücke per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 145
Betreff: Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim Die am 30.01.2012 planfestgestellte Lösung zum Neubau der Carl-Ulrich-Brücke im Zuge der Landesstraße L 3001 beinhaltet eine Fahrbahnquerschnittsbreite von insgesamt 8 m sowie beidseitige, jeweils 3 m breite gemeinsame Geh-/Radwege. Diese werden am nördlichen Ende der Brücke an die bestehenden Gehwege angeschlossen. Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 1338/12 dargelegt, sieht die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, in deren Baulast sich die Nordrampe befindet, eine Umgestaltung dieses Straßenabschnittes im Zuge des ersatzweisen Brückenneubaus nicht vor. Ungeachtet der tatsächlich bestehenden Zuständigkeit wurde die Rampe der Carl-Ulrich-Brücke, das heißt sowohl die Fahrbahn als auch die beidseitigen Gehwege, seitens der Stadt Frankfurt am Main saniert. Für den Fahrradverkehr wurden in beiden Fahrtrichtungen Schutzstreifen bzw. Fahrradpiktogramme markiert. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit wurde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Tempo 30 eingeschränkt. Personen mit Rollstühlen, Kinderwagen und andere Mobilitätseingeschränkte erreichen und verlassen die Brücke über die bestehenden Gehwege. Somit steht den Verkehrsteilnehmern mit Inbetriebnahme der Brücke eine zweckmäßige und praktikable Lösung zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2012STST 1338Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme
- 24. Juni 2013STST 904Rampe für die neu zu bauende Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme
- 16. August 2013OFOF 191/11Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt/FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2013OMOM 2460Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz FrankfurtFechenheimDirektanregung
- 28. März 2014STST 471Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-FechenheimStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 965Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt am Main-FechenheimStellungnahme
- 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 145Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab