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Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim

Vorlagentyp: STMagistrat
230 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 145

Betreff: Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim Die am 30.01.2012 planfestgestellte Lösung zum Neubau der Carl-Ulrich-Brücke im Zuge der Landesstraße L 3001 beinhaltet eine Fahrbahnquerschnittsbreite von insgesamt 8 m sowie beidseitige, jeweils 3 m breite gemeinsame Geh-/Radwege. Diese werden am nördlichen Ende der Brücke an die bestehenden Gehwege angeschlossen. Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 1338/12 dargelegt, sieht die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, in deren Baulast sich die Nordrampe befindet, eine Umgestaltung dieses Straßenabschnittes im Zuge des ersatzweisen Brückenneubaus nicht vor. Ungeachtet der tatsächlich bestehenden Zuständigkeit wurde die Rampe der Carl-Ulrich-Brücke, das heißt sowohl die Fahrbahn als auch die beidseitigen Gehwege, seitens der Stadt Frankfurt am Main saniert. Für den Fahrradverkehr wurden in beiden Fahrtrichtungen Schutzstreifen bzw. Fahrradpiktogramme markiert. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit wurde zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Tempo 30 eingeschränkt. Personen mit Rollstühlen, Kinderwagen und andere Mobilitätseingeschränkte erreichen und verlassen die Brücke über die bestehenden Gehwege. Somit steht den Verkehrsteilnehmern mit Inbetriebnahme der Brücke eine zweckmäßige und praktikable Lösung zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2012STST 1338Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme
  2. 24. Juni 2013STST 904Rampe für die neu zu bauende Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme
  3. 16. August 2013OFOF 191/11Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt/FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 2. September 2013OMOM 2460Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz FrankfurtFechenheimDirektanregung
  5. 28. März 2014STST 471Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-FechenheimStellungnahme
  6. 18. Juli 2016STST 965Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt am Main-FechenheimStellungnahme
  7. 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 230 Wochen
    STST 145Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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