Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz FrankfurtFechenheim
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Carl-Ulrich-Brücke — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Carl-Ulrich-Brücke per E-MailBegründung
Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim Vorgang: ST 1338/12; ST 904/13 Bezug nehmend auf die Stellungnahmen vom 17.08.2012, ST 1338, und vom 24.06.2013, ST 904, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat darzustellen, wie der Brückenersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke mit verändertem Fahrbahn- und Fußgängerweg/Fahrradweg-Querschnitt an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim angeschlossen wird. Weiterhin ist die zukünftige Fortführung des Radweges von der Brücke nach Norden aufzuzeigen. Des Weiteren
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2460 entstanden aus Vorlage: OF 191/11 vom 16.08.2013
Betreff: Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim Vorgang: ST 1338/12; ST 904/13 Bezug nehmend auf die Stellungnahmen vom 17.08.2012, ST 1338, und vom 24.06.2013, ST 904, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat darzustellen, wie der Brückenersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke mit verändertem Fahrbahn- und Fußgängerweg/Fahrradweg-Querschnitt an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-Fechenheim angeschlossen wird. Weiterhin ist die zukünftige Fortführung des Radweges von der Brücke nach Norden aufzuzeigen. Des Weiteren möge der Magistrat dem Ortsbeirat aufzeigen, auf welchem Wege zukünftig Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen et cetera die Brücke von Norden erreichen beziehungsweise die Brücke nach Norden verlassen sollen.
Begründung: Mit relativ hohem finanziellen Aufwand wird zurzeit der Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke betrieben. Diese Maßnahme sichert den Verkehr zwischen Frankfurt-Fechenheim und Offenbach für die nächsten 50 Jahre, für täglich circa 25.000 Kraftfahrzeuge. In diesem Zuge muss es möglich sein zu gewährleisten, dass auch Fußgängerinnen und Fußgänger, Radverkehr, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen diese Brücke in Zukunft sicher nutzen und überqueren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2012STST 1338Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme
- 24. Juni 2013STST 904Rampe für die neu zu bauende Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme
- 16. August 2013OFOF 191/11Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt/FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2013Sie sind hierOMOM 2460Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz FrankfurtFechenheimDirektanregung
- 28. März 2014STST 471Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-FechenheimStellungnahme
- 18. Juli 2016STST 965Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt am Main-FechenheimStellungnahme
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 230 WochenSTST 145Anbindung des Ersatzneubaus Carl-Ulrich-Brücke an das vorhandene Straßennetz Frankfurt-FechenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.