Drohnen statt Dröhnen: Ersetzen von Hubschrauberberichterstattung durch Drohnenberichterstattung bei Großveranstaltungen
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1190
Betreff: Drohnen statt Dröhnen: Ersetzen von Hubschrauberberichterstattung durch Drohnenberichterstattung bei Großveranstaltungen Grundsätzlich bewirkt der Ersatz von Hubschraubereinsätzen durch Drohnen eine Lärmreduzierung. Jedoch erzeugen auch Drohnen Lärm, weil sie erheblich niedriger fliegen als Helikopter. Den Magistrat haben bereits etliche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Drohnenflüge über ihrem Grundstück inklusive der damit verbundenen Geräuschentwicklung erreicht. Inwiefern es technisch möglich ist, eine TV-Berichterstattung per Hubschrauber durch Drohnen adäquat zu ersetzen, kann vom Magistrat nicht beurteilt werden. Zumindest ist festzuhalten, dass die maximal mögliche Flugzeit von Drohnen erheblich kürzer ist als die von Helikoptern. Da auch die mögliche Flughöhe deutlich geringer ist, dürften die bei Sport-Großveranstaltungen beliebten Panoramaaufnahmen der City kaum möglich sein. Im Bereich der Innenstadt, etwa Alte Oper und Römerberg, greifen mehrere Bestimmungen der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten vom 30.03.2017 (Drohnen-Verordnung). Relevant erscheint hier insbesondere § 21b, Abs 1: "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten (...) über und in einem zeitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen." Nach der Drohnen-Verordnung gelten weitere Einschränkungen: Flugverbot gilt demnach über und in einem Abstand von 100 Metern von Bundeswasserstraßen - der Römerberg liegt innerhalb dieser Zone zum Main. Zudem gehört die komplette City zum kontrollierten Luftraum des Flughafens Frankfurt, es gilt für unbemannte Flugmodelle eine maximale Flughöhe von 50 Metern. Das Überflugverbot und die 100-Meter-Regel gelten außerdem für Konsulate, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Energieanlagen etc., welche allesamt in Frankfurt anzutreffen sind. Insofern erscheint die Genehmigungsfähigkeit eines gewerblichen Einsatzes von Drohnen bei Großveranstaltungen wie etwa dem Radklassiker am
- Mai, dem Frankfurt City Triathlon am
- August 2019 oder dem Frankfurt Marathon am
- Oktober 2019 als sehr gering. Zumindest wäre hier ein äußerst aufwendiges Genehmigungsverfahren bei mehreren Instanzen (Deutsche Flugsicherung, Regierungspräsidium Darmstadt, Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg etc.) notwendig. Um sich bezüglich der Fragestellung "Drohnen statt Dröhnen" positionieren zu können, ist aus Sicht des Magistrat eine Untersuchung der Machbarkeit im Hinblick auf die technischen und rechtlichen Aspekte notwendig. Eine entsprechende Anregung an die Organisatoren der drei genannten Großveranstaltungen zu richten, erscheint daher als sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2019OFOF 864/1Drohnen statt Dröhnen: Ersetzen von Hubschrauberberichterstattung durch Drohnenberichterstattung bei GroßveranstaltungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2019OAOA 362Drohnen statt Dröhnen: Ersetzen von Hubschrauberberichterstattung durch Drohnenberichterstattung bei GroßveranstaltungenAnregung
- 24. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1190Drohnen statt Dröhnen: Ersetzen von Hubschrauberberichterstattung durch Drohnenberichterstattung bei GroßveranstaltungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab