Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße
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Niedereschbacher Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Umbennennung von Bushaltestellen26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Umbenennung von Bushaltestellen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1189
Betreff: Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen.
Zu 2.: Eine optische Umgestaltung des Kreuzungsbereiches durch roten Asphalt setzt eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsfläche voraus. Durch die gegenwärtige erhebliche Bautätigkeit im angrenzenden Erschließungsgebiet ist die Zufahrt zum REWE-Markt sowie zur Feuerwache nur über die Kurmarktstraße möglich und würde durch die Erneuerung des Kreuzungsbereichs erheblich eingeschränkt. Eine Erneuerung kann daher erst nach Fertigstellung der Straßen im Erschließungsgebiet und Bereitstellung entsprechender Mittel im Haushalt, somit nicht vor dem Jahr 2014, vorgenommen werden.
Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen.
Zu 4.: Der Einbau von Fahrbahnteilern als Querungshilfe zwischen Kreuzungsbereich und Bushaltestelle ist aufgrund der unmittelbar hinter der Kreuzung beginnenden Bushaltestelle und der Fahrbahnbreite von nur ca. 6,00 m nicht zu realisieren.
Zu 5.: Gemäß § 41 der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) darf die Wartelinie nur dort angeordnet werden, wo das Zeichen 205 anordnet: "Vorfahrt gewähren", wo Linksabbieger den Gegenverkehr durchfahren lassen müssen, wo vor einer Lichtzeichenanlage, vor dem Zeichen 294 oder vor einem Bahnübergang eine Straße oder Zufahrt einmündet; in diesen Fällen ist die Anordnung des Zusatzzeichens "bei Rot hier halten" im Regelfall entbehrlich. Da im gesamten Stadtteil Nieder-Erlenbach die Vorfahrtsbeschilderung zu Gunsten der Rechts-vor-Links-Regelung entfernt wurde, kann der Anregung in diesem Teil nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2012OFOF 59/13Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Mai 2012OMOM 1209Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
- 6. August 2012Sie sind hierSTST 1189Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
- 31. Oktober 2012OFOF 112/13Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. November 2012OMOM 1718Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
- 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 357Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab