Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße
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Am Ohlenstück — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Errichtung einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit Spielplatz auf dem städtischen Gelände Am Ohlenstück, Nieder-Erlenbach14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einbau einer Hülse für ein SpeedDisplay28.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Ohlenstück per E-MailBegründung
Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Umgestaltung der Nieder-Eschbacher Straße in Nieder-Erlenbach zu unterstützen, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und die Einhaltung der 30 km/h Zone zu unterstützen. Folgende Maßnahmen werden als sinnvoll erachtet (siehe auch Karte nächste Seite): Am Ortseingang Nieder-Eschbacher-Straße soll die Tempo 30 Zone nicht erst nach der Kreuzung mit der Kurmarckstraße bzw. "Am Ohlenstück" beginnen, sondern kurz vor dieser stark frequentierten Kreuzung. Die Kreuzungsfläche Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück soll durch eine quadratische, geringfügige Erhebung in der Fahrbahn aus rotem Asphalt hervorgehoben und mit einer großen, weißen "30 km/h-Markierung" versehen werden (siehe roter Pfeil). An der Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück soll ebenfalls die "Rechts-vor-Links-Regelung" gelten. Hinter der Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück und vor der Bushaltestelle "Kurmarckstraße" soll eine Querungshilfe aufgebracht werden. An allen weiteren "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in der Nieder-Eschbacher-Straße sollen gut sichtbare Markierungen auf die Straße aufgebracht werden, an der die Regel anzuwenden sind. Aufbringen von alternierenden Parkmarkierungen zwischen der Pommernstraße und dem Zebrastreifen an der Sudetenstraße. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Nieder-Eschbacher Straße / Kurmarck Straße hat sich innerhalb weniger Jahre zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt, bei der verkehrs-beruhigende Massnahmen dringend erforderlich sind: Zum einen hat sich der dort ansässige REWE-Markt durch seine neuen Öffnungszeiten (7.00 bis 24.00 Uhr) und den neuen Drive-In Service (Anmrk: im Internet bestellen und auf dem Heimweg die Ware abholen) zu einem sehr hoch frequentierten Supermarkt entwickelt, der auch von Pendlern wie auch Bürgern umliegender Ortschaften angefahren wird. Zum anderen entsteht an der Kurmarckstraße das Neubaugebiet "New-Erlenbach", wodurch die Kreuzung mit der Nieder-Eschbacher Straße in Kürze eine weitere deutliche Mehrbelastung durch PKWs erfahren wird; bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten und Schulweg für die sich dort ansiedelnden Familien. Die oben angeregten Maßnahmen sind geeignet die Kreuzung sicherer zu machen. Der weitere Verlauf der Nieder-Eschbacher Straße ist breit und lädt zum schnellen Fahren ein. Die neue Rechts-vor-Links Regelung hat sich zwar mit einem positiven Effekt spürbar gemacht, aber viele Autofahrer registrieren auf der breiten Nieder-Eschbacher Hauptstraße nicht die Vorfahrt der kleinen einmündenen Nebenstraßen, so dass gefährliche Vorfahrtsnahme täglich zu beobachten ist und auch zu schnelles Fahren das Sicherheits-gefühl vieler Anwohner deutlich beeinträchtigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und 30er Zone) unterstützen.
Inhalt
Antrag vom 31.01.2012, OF 59/13
Betreff: Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Umgestaltung der Nieder-Eschbacher Straße in Nieder-Erlenbach zu unterstützen, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und die Einhaltung der 30 km/h Zone zu unterstützen. Folgende Maßnahmen werden als sinnvoll erachtet (siehe auch Karte nächste Seite): Am Ortseingang Nieder-Eschbacher-Straße soll die Tempo 30 Zone nicht erst nach der Kreuzung mit der Kurmarckstraße bzw. "Am Ohlenstück" beginnen, sondern kurz vor dieser stark frequentierten Kreuzung. Die Kreuzungsfläche Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück soll durch eine quadratische, geringfügige Erhebung in der Fahrbahn aus rotem Asphalt hervorgehoben und mit einer großen, weißen "30 km/h-Markierung" versehen werden (siehe roter Pfeil). An der Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück soll ebenfalls die "Rechts-vor-Links-Regelung" gelten. Hinter der Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück und vor der Bushaltestelle "Kurmarckstraße" soll eine Querungshilfe aufgebracht werden. An allen weiteren "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in der Nieder-Eschbacher-Straße sollen gut sichtbare Markierungen auf die Straße aufgebracht werden, an der die Regel anzuwenden sind. Aufbringen von alternierenden Parkmarkierungen zwischen der Pommernstraße und dem Zebrastreifen an der Sudetenstraße.
Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Nieder-Eschbacher Straße / Kurmarck Straße hat sich innerhalb weniger Jahre zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt, bei der verkehrs-beruhigende Massnahmen dringend erforderlich sind: Zum einen hat sich der dort ansässige REWE-Markt durch seine neuen Öffnungszeiten (7.00 bis 24.00 Uhr) und den neuen Drive-In Service (Anmrk: im Internet bestellen und auf dem Heimweg die Ware abholen) zu einem sehr hoch frequentierten Supermarkt entwickelt, der auch von Pendlern wie auch Bürgern umliegender Ortschaften angefahren wird. Zum anderen entsteht an der Kurmarckstraße das Neubaugebiet "New-Erlenbach", wodurch die Kreuzung mit der Nieder-Eschbacher Straße in Kürze eine weitere deutliche Mehrbelastung durch PKWs erfahren wird; bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten und Schulweg für die sich dort ansiedelnden Familien. Die oben angeregten Maßnahmen sind geeignet die Kreuzung sicherer zu machen. Der weitere Verlauf der Nieder-Eschbacher Straße ist breit und lädt zum schnellen Fahren ein. Die neue Rechts-vor-Links Regelung hat sich zwar mit einem positiven Effekt spürbar gemacht, aber viele Autofahrer registrieren auf der breiten Nieder-Eschbacher Hauptstraße nicht die Vorfahrt der kleinen einmündenen Nebenstraßen, so dass gefährliche Vorfahrtsnahme täglich zu beobachten ist und auch zu schnelles Fahren das Sicherheits-gefühl vieler Anwohner deutlich beeinträchtigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und 30er Zone) unterstützen.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 31. Januar 2012Sie sind hierOFOF 59/13Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Mai 2012OMOM 1209Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
- 6. August 2012Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1189Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
- 31. Oktober 2012OFOF 112/13Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. November 2012OMOM 1718Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme