Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße
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- Winterdienst für rückwärtig liegende Bereiche der Grundstücke Egerländer Straße und Feldbergblick27.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einbau einer Hülse für ein SpeedDisplay28.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Am Ohlenstück per E-MailBegründung
Niedereschbacher Straße Vorgang: OM 1209/12 OBR 13; ST 1189/12 Der Ortsbeirat beschließt im Nachgang zu ST 1189 den Magistrat aufzufordern zu folgenden Punkten eine geeignete Umsetzung vorzunehmen: Der Magistrat hat in ST 1189 zugestimmt, die stark frequentierte Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück in eine Rechts- vor Links-Kreuzung umzuwandeln und in die 30er-Zone zu integrieren. Eine bauliche Umgestaltung der gefährlichen Kreuzung, u.a. mit rotem Asphalt, wurde jedoch abgelehnt und kann frühestens ab 2014 aus dem nächsten Haushalt finanziert werden. Der Ortsbeirat bittet daher darum, möglichst zeitnah die quadratische Kreuzungsfläche einfach mittels roter Farbe zu kennzeichnen und mit einer großen, weißen "30 km/h-Markierung" zu versehen. Der Magistrat hat in ST 1189 darauf hingeweisen, dass "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in 30er-Zonen nicht mit Straßenmarkierungen nach VwV-StVO versehen werden können. Der Ortsbeirat bittet daher darum, an den "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in der Nieder-Eschbacher-Straße einfache visuelle Hilfen in Form einer "gestrichelten" weißen Linie aus weißen Dreiecken bzw. Rechtecken aufzubringen, um die Vorfahrt der kleinen einmündenden, schwer einsehbaren Nebenstraßen zu verdeutlichen. Dieses Hilfsmittel entspricht nicht der VwV-StVO, wird aber in Hessen häufig für diesen Zweck verwendet. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Nieder-Eschbacher Straße / Kurmarck Straße hat sich zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt: Der dort ansässige REWE-Markt ist stark frequentiert (auch von Pendlern umliegender Ortschaften); durch das Neubaugebiet "New-Erlenbach" wird die Kreuzung durch PKWs deutlich mehr belastet - bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten und Schulweg für die dort angesiedelten Familien. Die beantragte Maßnahme zu 1) ist durch ihre Signalwirkung geeignet die Kreuzung sicherer zu machen. Die neue Rechts-vor-Links Regelung in der Nieder-Eschbacher-Straße wird von vielen Autofahrern auf der breiten Nieder-Eschbacher Hauptstraße nicht beachtet. An den kleinen einmündenen Nebenstraßen ist täglich gefährliche Vorfahrtsnahme zu beobachten. Die vorgeschlagenen Maßnahme zu 2) soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und 30er Zone) unterstützen.
Inhalt
Antrag vom 31.10.2012, OF 112/13
Betreff: Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Vorgang: OM 1209/12 OBR 13; ST 1189/12 Der Ortsbeirat beschließt im Nachgang zu ST 1189 den Magistrat aufzufordern zu folgenden Punkten eine geeignete Umsetzung vorzunehmen: Der Magistrat hat in ST 1189 zugestimmt, die stark frequentierte Kreuzung Nieder-Eschbacher vs. Kurmarck Straße / Am Ohlenstück in eine Rechts- vor Links-Kreuzung umzuwandeln und in die 30er-Zone zu integrieren. Eine bauliche Umgestaltung der gefährlichen Kreuzung, u.a. mit rotem Asphalt, wurde jedoch abgelehnt und kann frühestens ab 2014 aus dem nächsten Haushalt finanziert werden. Der Ortsbeirat bittet daher darum, möglichst zeitnah die quadratische Kreuzungsfläche einfach mittels roter Farbe zu kennzeichnen und mit einer großen, weißen "30 km/h-Markierung" zu versehen. Der Magistrat hat in ST 1189 darauf hingeweisen, dass "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in 30er-Zonen nicht mit Straßenmarkierungen nach VwV-StVO versehen werden können. Der Ortsbeirat bittet daher darum, an den "Rechts-vor-Links"-Kreuzungen in der Nieder-Eschbacher-Straße einfache visuelle Hilfen in Form einer "gestrichelten" weißen Linie aus weißen Dreiecken bzw. Rechtecken aufzubringen, um die Vorfahrt der kleinen einmündenden, schwer einsehbaren Nebenstraßen zu verdeutlichen. Dieses Hilfsmittel entspricht nicht der VwV-StVO, wird aber in Hessen häufig für diesen Zweck verwendet.
Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Nieder-Eschbacher Straße / Kurmarck Straße hat sich zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt: Der dort ansässige REWE-Markt ist stark frequentiert (auch von Pendlern umliegender Ortschaften); durch das Neubaugebiet "New-Erlenbach" wird die Kreuzung durch PKWs deutlich mehr belastet - bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten und Schulweg für die dort angesiedelten Familien. Die beantragte Maßnahme zu 1) ist durch ihre Signalwirkung geeignet die Kreuzung sicherer zu machen. Die neue Rechts-vor-Links Regelung in der Nieder-Eschbacher-Straße wird von vielen Autofahrern auf der breiten Nieder-Eschbacher Hauptstraße nicht beachtet. An den kleinen einmündenen Nebenstraßen ist täglich gefährliche Vorfahrtsnahme zu beobachten. Die vorgeschlagenen Maßnahme zu 2) soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und 30er Zone) unterstützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2012OFOF 59/13Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Mai 2012OMOM 1209Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
- 6. August 2012STST 1189Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
- 31. Oktober 2012Sie sind hierOFOF 112/13Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. November 2012OMOM 1718Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
- 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 357Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme