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Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: OM
57 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.11.2012, OM 1718 entstanden aus Vorlage: OF 112/13 vom 31.10.2012

Betreff: Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Vorgang: OM 1209/12 OBR 13; ST 1189/12 Der Magistrat wird im Nachgang zur Stellungnahme ST 1189 gebeten, zu folgenden Punkten eine geeignete Umsetzung vorzunehmen:

  1. Der Magistrat hat in der Vorlage ST 1189 zugestimmt, die stark frequentierte Kreuzung Niedereschbacher Straße vs. Kurmarkstraße/Am Ohlenstück in eine Rechts-vor-Links-Kreuzung umzuwandeln und in die Tempo-30-Zone zu integrieren. Eine bauliche Umgestaltung der gefährlichen Kreuzung, u. a. mit rotem Asphalt, wurde jedoch abgelehnt und kann frühestens ab dem Jahr 2014 aus dem nächsten Haushalt finanziert werden. Der Magistrat wird daher darum gebeten, möglichst zeitnah die quadratische Kreuzungsfläche einfach mittels roter Farbe zu kennzeichnen und mit einer großen weißen 30 km/h-Markierung zu versehen.
  2. Der Magistrat hat in der Vorlage ST 1189 darauf hingewiesen, dass Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Tempo-30-Zonen nicht mit Straßenmarkierungen nach VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung) versehen werden können. Der Magistrat wird daher gebeten, an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen in der Niedereschbacher Straße einfache visuelle Hilfen in Form einer "gestrichelten" weißen Linie aus weißen Dreiecken bzw. Rechtecken aufzubringen, um die Vorfahrt der kleinen einmündenden, schwer einsehbaren Nebenstraßen zu verdeutlichen. Dieses Hilfsmittel entspricht nicht der VwV-StVO, wird aber in Frankfurt am Main häufig für diesen Zweck verwendet. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße hat sich zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt: Der dort ansässige REWE-Markt ist stark frequentiert (auch von Pendlern umliegender Ortschaften); durch das Neubaugebiet "New-Erlenbach" wird die Kreuzung durch Pkws deutlich mehr belastet - bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Kindergarten- und Schulweg für die dort angesiedelten Familien. Die beantragte Maßnahme zu 1) ist durch ihre Signalwirkung geeignet, die Kreuzung sicherer zu machen. Die neue Rechts-vor-Links-Regelung in der Niedereschbacher Straße wird von vielen Autofahrern auf der breiten Hauptstraße nicht beachtet. An den kleinen einmündenden Nebenstraßen ist täglich gefährliche Vorfahrtsnahme zu beobachten. Die vorgeschlagene Maßnahme zu 2) soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und Tempo-30-Zone) unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2012OFOF 59/13Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Mai 2012OMOM 1209Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
  3. 6. August 2012STST 1189Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
  4. 31. Oktober 2012OFOF 112/13Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 20. November 2012Sie sind hier
    OMOM 1718Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße
    Direktanregung
  6. 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 357Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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