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Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße

Vorlagentyp: OM
57 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1209 entstanden aus Vorlage: OF 59/13 vom 31.01.2012

Betreff: Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Umgestaltung der Niedereschbacher Straße in Nieder-Erlenbach zu unterstützen, um für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und die Einhaltung der Tempo-30-Zone zu unterstützen. Folgende Maßnahmen werden als sinnvoll erachtet (siehe Bilder):

  1. Am Ortseingang soll auf der Niedereschbacher Straße die Tempo-30-Zone nicht erst nach der Kreuzung mit der Kurmarkstraße bzw. Am Ohlenstück beginnen, sondern kurz vor dieser stark frequentierten Kreuzung.
  2. Die Kreuzungsfläche Niedereschbacher Straße/Ecke Kurmarkstraße/Am Ohlenstück soll durch eine quadratische geringfügige Erhebung in der Fahrbahn aus rotem Asphalt hervorgehoben und mit einer großen weißen "30 km/h-Markierung" versehen werden (siehe Pfeil Abbildung 1).
  3. An der Kreuzung Niedereschbacher Straße/Ecke Kurmarkstraße/Am Ohlenstück soll ebenfalls die Rechts-vor-Links-Regelung gelten.
  4. Hinter der Kreuzung Niedereschbacher Straße/Ecke Kurmarkstraße/Am Ohlenstück und vor der Bushaltestelle Kurmarkstraße soll eine Querungshilfe aufgebracht werden.
  5. An allen weiteren Rechts-vor-Links-Kreuzungen in der Niedereschbacher Straße sollen gut sichtbare Markierungen auf die Stellen der Straße aufgebracht werden, an denen die Regel anzuwenden ist. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Niedereschbacher Straße/Kurmarkstraße hat sich innerhalb weniger Jahre zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt, bei der verkehrsberuhigende Maßnahmen dringend erforderlich sind: Zum einen hat sich der dort ansässige REWE-Markt durch seine neuen Öffnungszeiten (7.00 bis 24.00 Uhr) und den neuen Drive-in-Service (Anmerkung: Im Internet bestellen und auf dem Heimweg die Ware abholen) zu einem sehr hoch frequentierten Supermarkt entwickelt, der auch von Pendlern und Bürgern umliegender Ortschaften angefahren wird. Zum anderen entsteht an der Kurmarkstraße das Neubaugebiet "New-Erlenbach", wodurch die Kreuzung mit der Niedereschbacher Straße in Kürze eine weitere deutliche Mehrbelastung durch Pkws erfahren wird, bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als Weg zum Kindergarten und zur Schule für die sich dort ansiedelnden Familien. Die oben angeregten Maßnahmen sind dazu geeignet, die Kreuzung sicherer zu machen. Der weitere Verlauf der Niedereschbacher Straße ist breit und lädt zum schnellen Fahren ein. Die neue Rechts-vor-Links-Regelung hat sich mit einem positiven Effekt bemerkbar gemacht, aber viele Autofahrer registrieren auf der Hauptstraße die Vorfahrt der kleinen einmündenden Nebenstraßen nicht, sodass täglich gefährliche Verstöße gegen die Vorfahrtsregelung zu beobachten sind, und auch zu schnelles Fahren das Sicherheitsgefühl vieler Anwohner deutlich beeinträchtigt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln (Rechts-vor-Links und Tempo-30-Zone) unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2012OFOF 59/13Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Mai 2012Sie sind hier
    OMOM 1209Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße
    Direktanregung
  3. 6. August 2012STST 1189Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme
  4. 31. Oktober 2012OFOF 112/13Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 20. November 2012OMOM 1718Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeDirektanregung
  6. 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 357Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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