Grillplatz Heddernheim - nur bedingt freizeittauglich
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1041
Betreff: Grillplatz Heddernheim - nur bedingt freizeittauglich Vorläufige Stellungnahme: In der vorgenannten Sache besteht weiterhin ämterübergreifend Abstimmungsbedarf. Sobald die Abstimmung erfolgt ist, wird der Magistrat unaufgefordert berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Mai 2019 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 458 — Anfrage vom 18. Mai 2017.