Tempo 30 auf dem Riedberg
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 beantragt die Prüfung eines Tempolimits von 30 km/h auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen und die Lärmbelastung zu reduzieren. Ziel ist es, eine ruhigere Verkehrssituation zu schaffen und die Lebensqualität im Wohngebiet zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Carl-Hermann-Rudloff-Allee — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Sichere Ampelschaltung Carl-Hermann-Rudloff-Allee/U-Bahn21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Straßenlaternen vollständig erfassen20.10.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Carl-Hermann-Rudloff-Allee per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und wenn ja, in welchen Bereichen auf den inneren Erschließungsstraßen des Riedbergs, der Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Ergebnisse der Prüfungen in einer Sitzung des Ortsbeirates öffentlich vorzustellen, um im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern die Einführung etwaiger zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkungen zu erörtern.
Begründung
Das Baugebiet Riedberg ist mit vier Straßenanbindungen an das überörtliche Straßennetz angebunden und bietet keine Anreize für die Durchfahrung, sofern das Fahrziel nicht im Wohngebiet selbst liegt. Bereits jetzt ist die Straße Zur Kalbacher Höhe auf Tempo 30 begrenzt, ebenso ein Teilbereich der Graf-von-Stauffenberg-Allee und der Altenhöferallee. Um den Fahrzeugverkehr ruhiger und disziplinierter zu gestalten, dem Radverkehr einen sicheren Verkehrsraum zu bieten und auch den Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den zahlreichen Kindern, und Querungen der Fahrbahn zu erleichtern, sollte die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Damit würde auch die Lärmbelastung der dicht bebauten inneren Erschließungsstraßen, insbesondere in den Nachtstunden, deutlich gemildert. Die auf dem Riedberg verkehrenden Buslinien werden durch eine Tempo-30-Regelung nicht behindert, da diese Buslinien bereits heute durch Fahrbahnverengungen und zahlreiche Haltestellen Tempo 30 in der Regel nicht überschreiten können. Die vor Jahren für Kalbach eingerichtete Tempo-30-Zone hat sich trotz anfänglicher Bedenken überaus positiv entwickelt. Die gesamte Verkehrssituation in Kalbach hat sich entspannt, sodass Tempo 30 inzwischen von allen Anwohnern befürwortet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Januar 2020OFOF 539/12Tempo 30 auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE.
- 30. Januar 2020OFOF 537/12Tempo 30 auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.
- 13. März 2020Sie sind hierOMOM 5933Tempo 30 auf dem RiedbergDirektanregung
- 26. Juni 2020STST 1248Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
- 26. April 2021OFOF 8/12Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz habenOrtsbeiratsantrag · Volt
- 7. Mai 2021OMOM 121Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz habenDirektanregung
- 19. Juli 2021Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1346Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach- Riedberg Relevanz habenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats