Tempo 30 auf dem Riedberg
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 12 fordert die Einführung von Tempo 30 auf der Riedbergallee, Graf-von-Staufenberg-Allee und Altenhöferallee, um die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Dies soll insbesondere dem Schutz der Anwohner vor Lärm und Schadstoffen dienen.
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Kalbacher Hauptstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.06.2026.
- Entwicklung Gewerbeflächen Talstraße/Carbonestraße19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße / Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erneuerung der Markierung des Fußgängerüberwegs in der Kalbacher Hauptstraße/Ecke Lange Meile sowie Kontrolle aller Markierungen in der Kalbacher Hauptstraße27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Kalbacher Hauptstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30-Streckenanordnungen zu versehen.
Begründung
Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Juni 2020STST 1248Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
- 17. Dezember 2020OFOF 703/12Tempo 30 auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7064Tempo 30 auf dem RiedbergDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 980Tempo 30 auf dem RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats