Gründe für den „Restbestand“?
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Honsellbrücke — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.07.2026.
- Maßnahmen gegen das dauerhafte Lagern unter der Honsellbrücke ergreifen31.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage20.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Honsellbrücke per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4328 entstanden aus Vorlage: OF 669/4 vom 26.05.2010
Betreff: Gründe für den "Restbestand"? Vorgang: M 46/10 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die Flößerbrücke, die Honsellbrücke, die Schmickbrücke und die Schwedlerbrücke nicht in das ÖPP-Verfahren aufgenommen wurden.
Begründung: Unter der Überschrift "Restbestände" führt der Magistrat Bauwerke auf, die nicht in das ÖPP-Verfahren aufgenommen wurden, obwohl bei ihnen abzusehen ist, dass sich ihre Aufgaben und Funktionen in den kommenden 30 Jahren wenig verändern werden und damit das Risiko eines Umbaus zu Lasten der Stadt erkennbar gering bleibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2010OFOF 669/4Gründe für den .Restbestand.?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010Sie sind hierOMOM 4328Gründe für den „Restbestand“?Direktanregung
- 26. August 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1220Gründe für den "Restbestand"?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats