Gründe für den "Restbestand"?
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1220
Betreff:
Gründe für den "Restbestand"?
Um das ÖPP-Verfahren nicht mit unkalkulierbaren Risiken zu belasten und damit hohe Risikozuschläge durch den privaten Auftragnehmer zu vermeiden, wurden von vornherein Bauwerke ausgeschlossen, die dem Denkmalschutz unterliegen oder unter Denkmalschutz gestellt werden sollen.
Die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen in Verbindung mit den Anforderungen des Denkmalschutzes in der Funktionalen Leistungsbeschreibung so zu beschreiben, dass sie für den ÖPP-Partner kalkulierbar werden, ist nahezu nicht möglich. Deshalb sind die Bauwerke Honsellbrücke, Schmickbrücke und Schwedlerbrücke nicht in das ÖPP-Verfahren aufgenommen worden.
Die Bauwerke über den Main wurden ebenfalls nicht ins Portfolio ÖPP übernommen, da diese besonderen städtebaulichen/architektonischen Qualitäten unterliegen, für die eine spezielle Erhaltungsplanung erforderlich ist. Aus diesem Grund ist die Flößerbrücke nicht ins Portfolio des ÖPP-Verfahrens aufgenommen worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2010OFOF 669/4Gründe für den .Restbestand.?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010OMOM 4328Gründe für den „Restbestand“?Direktanregung
- 26. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1220Gründe für den "Restbestand"?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab