Lärmschutzwand an der A 661
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Für die von der Stadt Frankfurt geplante Lärmschutzwand entlang der BAB 661 hat der Ortsbeirat in der OM 4087 vom 29. 3. 2010 den Magistrat gefragt, ob und unter welchen Umständen eine Bürgersolaranlage an der Lärmschutzwand angebracht und betrieben werden kann. Eine Antwort auf diese Anfrage steht noch aus. Zwischenzeitlich hat der Magistrat in der M 46 vorgeschlagen, den Service für die geplante Lärmschutzwand extern zu vergeben. Daraus ergäben sich mehrere Komplikationen für die Lärmschutzwand: als Bauwerk im städtischen Besitz wäre gleichzeitig eine Solaranlage angebracht, die von der Bürgerschaft betrieben und von einem externen Bauunternehmen gewartet würde. Bei einem solchen Konstrukt wäre es sehr fraglich, ob dieses Unternehmen genügend Expertise mitbrächte, eine Solaranlage zu warten. Hinzu käme, dass eine komplizierte Struktur aus verschiedenen Eignern und Serviceunternehmen es erheblich erschweren würde, Investoren für eine Bürgersolaranlage zu begeistern. Schon der Betrieb einer Bürgersolaranlage an einem öffentlichen Gebäude wäre Neuland, hier noch einen weiteren Partner vertraglich einzubinden, würde das Projekt so weit verkomplizieren, dass es hoch wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt wäre, bevor es zur Ausführung kommt. Dies wäre nicht im Sinne der OM 4087.
Inhalt
Antrag vom 26.05.2010, OF 667/4
Betreff:
Lärmschutzwand an der A 661
Der Magistrat wird gebeten, die geplante Lärmschutzwand an der A 661 (Nr. 169) aus dem geplanten 30-jährigen ÖPP-Projekt herauszunehmen.
Begründung:
Für die von der Stadt Frankfurt geplante Lärmschutzwand entlang der BAB 661 hat der Ortsbeirat in der OM 4087 vom 29. 3. 2010 den Magistrat gefragt, ob und unter welchen Umständen eine Bürgersolaranlage an der Lärmschutzwand angebracht und betrieben werden kann. Eine Antwort auf diese Anfrage steht noch aus.
Zwischenzeitlich hat der Magistrat in der M 46 vorgeschlagen, den Service für die geplante Lärmschutzwand extern zu vergeben. Daraus ergäben sich mehrere Komplikationen für die Lärmschutzwand: als Bauwerk im städtischen Besitz wäre gleichzeitig eine Solaranlage angebracht, die von der Bürgerschaft betrieben und von einem externen Bauunternehmen gewartet würde. Bei einem solchen Konstrukt wäre es sehr fraglich, ob dieses Unternehmen genügend Expertise mitbrächte, eine Solaranlage zu warten. Hinzu käme, dass eine komplizierte Struktur aus verschiedenen Eignern und Serviceunternehmen es erheblich erschweren würde, Investoren für eine Bürgersolaranlage zu begeistern. Schon der Betrieb einer Bürgersolaranlage an einem öffentlichen Gebäude wäre Neuland, hier noch einen weiteren Partner vertraglich einzubinden, würde das Projekt so weit verkomplizieren, dass es hoch wahrscheinlich zum Scheitern verurteilt wäre, bevor es zur Ausführung kommt. Dies wäre nicht im Sinne der OM 4087.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2010Sie sind hierOFOF 667/4Lärmschutzwand an der A 661Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010OMOM 4326Lärmschutzwand an der A 661Direktanregung
- 26. August 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1217Lärmschutzwand an der A 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD und LINKE. gegen 5 CDU (=Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) zu 4. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD zu 6. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU