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Ratswegbrücke und Ratswegkreisel

Vorlagentyp: OFGRÜNE
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Beide Bauwerke sind aufgrund ihrer räumlichen Nähe und ihrer verkehrlichen Beziehung gemeinsam zu betrachten. Sie haben beide aktuell erhebliche Probleme mit der Bewältigung der heutigen Verkehrsströme und sind in ihrer Anlage teilweise nicht mehr zeitgemäß. Ein Servicevertrag über 30 Jahre würde diese Probleme im Wortsinne zementieren. Im Einzelnen:

  1. Fußläufiger Verkehr und Radverkehr: Beide Verkehre werden in langen, düsteren Tunneln unter dem Ratswegkreisel geführt, zum Teil mit steilen Rampen und mit harten, gefährlichen Kurven. Zukunftsweisend ist diese Verkehrsführung schon aufgrund der erheblichen Sicherheitsproblematik nicht.
  2. Der ÖPNV (Straßenbahnlinie 12) wird oberirdisch mit dem MIV (motorisierter Individualverkehr) geführt, auf der Ratswegbrücke zum Teil auf den gleichen Spuren. Dies führt zu Staus und Verspätungen. Darüber hinaus wäre eine angedachte Untertunnelung des Ratswegkreisels (Linie 11) auf Dauer ausgeschlossen.
  3. Die genannten Bauwerke sind durch den MIV erheblich belastet, während der Verkehrsspitzen überlastet. In wenigen Jahren kommt zu dieser Belastung der zusätzliche Verkehr aufgrund der Übergabe des Riederwaldtunnels hinzu. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage nach einem erheblichen Umbau oder Neubau des Konglomerats Ratswegbrücke/Ratwegkreisel. Im Ganzen wäre die Aufnahme dieses Knotenpunktes in einen 30-jährigen Servicevertrag mit erheblichen Risiken verbunden: Konzeptionelle Neuplanungen und Umbauten wären für diesen Zeitraum ausgeschlossen oder mit erheblichen Mehrkosten verbunden, es würden Bauwerke in einen weit in die Zukunft weisenden Vertrag aufgenommen, die jetzt schon ihren verkehrlichen Aufgaben kaum mehr gerecht werden.

Inhalt

Antrag vom 26.05.2010, OF 668/4

Betreff:

Ratswegbrücke und Ratswegkreisel

Der Magistrat wird gebeten, die Ratswegbrücke (Nr. 19) und den Ratswegkreisel (Nr. 12, 13, 14, 15, 16, 17, 128) aus dem geplanten 30-jährigen ÖPP-Projekt herauszunehmen.

Begründung:

Beide Bauwerke sind aufgrund ihrer räumlichen Nähe und ihrer verkehrlichen Beziehung gemeinsam zu betrachten. Sie haben beide aktuell erhebliche Probleme mit der Bewältigung der heutigen Verkehrsströme und sind in ihrer Anlage teilweise nicht mehr zeitgemäß. Ein Servicevertrag über 30 Jahre würde diese Probleme im Wortsinne zementieren.

Im Einzelnen:

  1. Fußläufiger Verkehr und Radverkehr: Beide Verkehre werden in langen, düsteren Tunneln unter dem Ratswegkreisel geführt, zum Teil mit steilen Rampen und mit harten, gefährlichen Kurven. Zukunftsweisend ist diese Verkehrsführung schon aufgrund der erheblichen Sicherheitsproblematik nicht.
  2. Der ÖPNV (Straßenbahnlinie 12) wird oberirdisch mit dem MIV (motorisierter Individualverkehr) geführt, auf der Ratswegbrücke zum Teil auf den gleichen Spuren. Dies führt zu Staus und Verspätungen. Darüber hinaus wäre eine angedachte Untertunnelung des Ratswegkreisels (Linie 11) auf Dauer ausgeschlossen.
  3. Die genannten Bauwerke sind durch den MIV erheblich belastet, während der Verkehrsspitzen überlastet. In wenigen Jahren kommt zu dieser Belastung der zusätzliche Verkehr aufgrund der Übergabe des Riederwaldtunnels hinzu. Spätestens zu diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage nach einem erheblichen Umbau oder Neubau des Konglomerats Ratswegbrücke/Ratwegkreisel.

Im Ganzen wäre die Aufnahme dieses Knotenpunktes in einen 30-jährigen Servicevertrag mit erheblichen Risiken verbunden: Konzeptionelle Neuplanungen und Umbauten wären für diesen Zeitraum ausgeschlossen oder mit erheblichen Mehrkosten verbunden, es würden Bauwerke in einen weit in die Zukunft weisenden Vertrag aufgenommen, die jetzt schon ihren verkehrlichen Aufgaben kaum mehr gerecht werden.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Mai 2010Sie sind hier
    OFOF 668/4Ratswegbrücke und Ratswegkreisel
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 15. Juni 2010OMOM 4327Ratswegbrücke und RatswegkreiselDirektanregung
  3. 26. August 2010Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1218Ratswegbrücke und RatswegkreiselStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 43 · 15.06.2010
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4326 2010 Anregung an den Magistrat OM 4327 2010 Anregung an den Magistrat OM 4328 2010 Anregung an den Magistrat OM 4329 2010 1. Die Vorlage M 46 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 664/4 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 667/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 668/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 669/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 670/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDLinke
Ablehnung:
5 CDU
Enthaltung:
1 CDUGrüne
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinke
zu 3)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
CDU
zu 4)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
CDU
zu 5)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
SPD
zu 6)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
4 CDU
Enthaltung:
2 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD und LINKE. gegen 5 CDU (=Zustimmung) bei Enthaltung 1 CDU und GRÜNE zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) zu 4. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. CDU und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD zu 6. SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 4 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 CDU

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