Ratswegbrücke und Ratswegkreisel
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2010, ST 1218
Betreff:
Ratswegbrücke und Ratswegkreisel
Zu 1.)
Die im Portfolio aufgeführten Rad- und Fußwegunterführungen im Bereich des Ratswegkreisels sollen aufgewertet werden. Die Verschmutzung der Bauwerke mit Graffiti soll in regelmäßigen Abständen beseitigt werden, und die Beleuchtungsanlagen sollen dauerhaft funktionieren. Im Rahmen der Vorplanung der Instandsetzung der Bauwerke wird versucht, gewisse Gefahrenpunkte der Verkehrsführung zu entschärfen. Die vorhandene Bauwerksgeometrie setzt der Umgestaltung der Verkehrsführung jedoch Grenzen.
Im Bereich des Ratswegkreisels stehen nicht alle Bauwerke in der Baulast der Stadt Frankfurt. Die Rad- und Fußwegunterführungen unterhalb der A 661 stehen in der Baulast des Landes Hessens. Hier werden im Rahmen des ÖPP-Verfahrens keine Änderungen an den Bauwerken vorgenommen.
Zu 2.)
Die gemeinsame Verkehrsführung des ÖPNV zusammen mit dem MIV (motorisierter Individualverkehr) könnte nur über einen Neubau der Ratswegbrücke bzw. eine Verbreiterung gelöst werden. Hierzu existieren bislang keine Planungen. Die angedachte Untertunnelung des Ratswegkreisels wird zurzeit ebenfalls nicht weiter verfolgt.
Zu 3.)
Der Vertrag mit dem ÖPP-Partner wird berücksichtigen, dass möglicherweise durch Umbaumaßnahmen im Bereich des Ratswegkreisels und der Ratswegbrücke Eingriffe in die Bauwerke notwendig werden. Die oben beschriebenen Punkte können demnach jederzeit durchgeführt werden.
Der aktuelle Bauwerkszustand der Bauwerke im Bereich des Ratswegkreisels macht Bauwerksinstandsetzungen innerhalb der nächsten fünf Jahre notwendig, so dass es sinnvoll ist die Bauwerke im ÖPP-Verfahren instand setzen zu lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2010OFOF 668/4Ratswegbrücke und RatswegkreiselOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010OMOM 4327Ratswegbrücke und RatswegkreiselDirektanregung
- 26. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1218Ratswegbrücke und RatswegkreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab