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Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten

Vorlagentyp: OM
325 Wochen bis zur Antwort10 Stationen im Verfahren7 Sitzungen

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Thema Fußverkehr verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4315 entstanden aus Vorlage: OF 1400/6 vom 09.06.2015

Betreff: Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten Vorgang: OM 3876/15 OBR 6; ST 727/15 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, mit deren Hilfe Krafträdern die Durchfahrt durch die Sulzbachwiesen erschwert wird, um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere die der Kinder, die zu dem Spielplatz gehen oder beim Spielen auf den Weg kommen, zu gewährleisten. Da die vom Ortsbeirat 6 als geeignete Maßnahme vorgeschlagenen Drängelgitter in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727, a bgelehnt werden, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich alternative Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen.

Begründung: Bereits in der Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3876, hat der Ortsbeirat 6 darauf hingewiesen, dass sich der Weg durch die Sulzbachwiesen, der die Henri-Dunant-Siedlung mit der Montabaurer Straße verbindet, mittlerweile zu einer beliebten Abkürzung für Motorrad- und Mopedfahrer entwickelt hat, die teilweise mit erheblicher Geschwindigkeit durch den Park fahren. Dies stellt eine Gefährdung für die Fußgänger, insbesondere der Kinder, ebenso wie eine Lärmbelästigung für die Anwohner dar. Die vom Ortsbeirat 6 vorgeschlagene Lösung mit Drängelgittern wird in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727, als wirkungslos dargestellt. Zudem wird darauf verwiesen, dass Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten aufgestellt werden dürfen. Alternative Maßnahmen werden in der Stellungnahme jedoch leider nicht aufgezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2015OFOF 1266/6Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 10. Februar 2015OMOM 3876Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellenDirektanregung
  3. 18. Mai 2015STST 727Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellenStellungnahme
  4. 9. Juni 2015OFOF 1400/6Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleistenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 30. Juni 2015Sie sind hier
    OMOM 4315Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten
    Direktanregung
  6. 18. Juli 2016STST 924Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleistenStellungnahme
  7. 17. Oktober 2016STST 1455Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleistenStellungnahme
  8. 17. Januar 2021OFOF 1470/6Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten - Neuer AnlaufOrtsbeiratsantrag · CDU
  9. 19. Januar 2021OMOM 7108Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten - Neuer AnlaufDirektanregung
  10. 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 325 WochenSTST 864Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten - Neuer AnlaufStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 6
Sitzung 45 · 03.11.2015
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 46 · 01.12.2015
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 47 · 19.01.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 48 · 16.02.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 1 · 03.05.2016
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 2 · 31.05.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 3 · 28.06.2016
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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