Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727
Betreff: Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellen Wie bereits in der Stellungnahme ST 482 vom 20.03.2015 zur OM 3522 (Ambronenpfad) erläutert, hat der Magistrat durchaus Verständnis für die Intention der Anregung Drängelgitter aufzustellen. Allerdings wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten (z. B. der Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge)) aufgestellt werden dürfen, da dies Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist. Eindeutig festgehalten wurde im genannten Schreiben, dass Drängelgitter im Sinne der Anregung wirkungslos gegenüber motorisierten Zweirädern sind, wenn sie richtlinienkonform aufgestellt werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung leider nicht zu folgen vermag.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2015OFOF 1266/6Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 10. Februar 2015OMOM 3876Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellenDirektanregung
- 18. Mai 2015Sie sind hierSTST 727Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellenStellungnahme
- 9. Juni 2015OFOF 1400/6Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleistenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Juni 2015OMOM 4315Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleistenDirektanregung
- 18. Juli 2016STST 924Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleistenStellungnahme
- 17. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1455Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleistenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab