Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten - Neuer Anlauf
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen zur Durchsetzung von Verkehrsverboten hingewiesen und erklärt, dass Drängelgitter nicht aufgestellt werden dürfen, da sie auch Radfahrende behindern würden. Die Stadtpolizei wird die Sulzbachwiesen weiterhin überwachen, um sicherzustellen, dass keine verbotswidrigen Durchfahrten stattfinden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie bereits in den Stellungnahmen ST 482 vom 20.03.2015 und ST 727 vom 18.05.2015 sowie ST 1455 vom 17.10.2016 erläutert, wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten aufgestellt werden dürfen. Jeder bauliche Gegenstand, der die Krafträder an der Durchfahrt hindern würde, wäre zugleich auch ein Hindernis für Radfahrende. An der geltenden Rechtslage hat sich nichts geändert. Neben Verkehrskontrollen gibt es keine weiteren straßenverkehrsbehördlichen Mittel, die Krafträder an der Durchfahrt zu hindern. Die Zufahrt zu den Sulzbachwiesen von der Alpenroder Straße ist durch das Verkehrszeichen (VZ) 250 StVO für alle Kraftfahrzeuge untersagt. Aufgrund des Zusatzzeichens "Anlieger frei" gilt das Verbot nicht für Anliegerinnen und Anlieger. In der Zeit vom 10.02.2021 bis 19.02.2021 wurden die Sulzbachwiesen täglich zu unterschiedlichen Tageszeiten durch Bedienstete der Stadtpolizei bestreift. Während der Kontrollen konnten keine Motorrad- und Mopedfahrende festgestellt werden, die verbotswidrig durch das Landschaftsschutzgebiet gefahren sind. Da dies aufgrund der Temperaturen auch nicht zu erwarten war, wird ab April erneut eine Überwachung durch die Stadtpolizei erfolgen. Im Rahmen der Bestreifung am 13.02.2021 wurde in diesem Bereich ein parkender Transporter ermittelt, bei dessen Fahrer es sich um einen Anlieger handelte, sodass der Aufenthalt des Fahrzeugs rechtmäßig war. Im Moment könnte die Problematik aufgrund der Großbaustelle Dunantkreisel verstärkt zu beobachten sein. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme geht der Magistrat davon aus, dass sich dieses Fehlverhalten minimiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. April 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 82 — Anfrage vom 29. Juni 2021.