Sossenheim: Abhaltung eines Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränken
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt die Abhaltung eines Ortstermins zur Einschränkung der Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen, um das Landschaftsschutzgebiet zu schützen. Dies soll durch die Umsetzung eines Vorschlags des Magistrats geschehen.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Wie in der Anregung OM 3180 dargestellt, kommt es immer wieder zum rechtswidrigen Befahren der Sulzbachwiesen. Die Befahrbarkeit des Naherholungsgebietes muss daher eingeschränkt werden, um insbesondere das Landschaftsschutzgebiet vor Beschädigungen zu schützen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den in der Stellungnahme ST 753 vom 24.03.2023 beschrieben Vorschlag zur Abhaltung eines Ortstermins alsbald umzusetzen.
Begründung
die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränken Vorgang: OM 3180/22 OBR 6; ST 753/23 Wie in der Anregung OM 3180 dargestellt, kommt es immer wieder zum rechtswidrigen Befahren der Sulzbachwiesen. Die Befahrbarkeit de s Naherholungsgebietes muss daher eingeschränkt werden, um insbesondere das Landschaftsschutzgebiet vor Beschädigungen zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2022STST 2434Sossenheim: Verlegung der Schrankenanlage sowie Anbringung weiterer Mülleimer in den Sulz-bachwiesenStellungnahme
- 6. November 2022OFOF 626/6Sossenheim: Dringende Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2022OMOM 3180Sossenheim: Dringende Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen)Direktanregung
- 22. Januar 2023OFOF 669/6Sossenheim: Lagerung und Parken von Schrottfahrzeugen/Kraftfahrzeugen im Landschaftsschutzgebiet I entlang des Dunantring 41aOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. März 2023STST 753Sossenheim: Dringende Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulz-bachwiesen)Stellungnahme
- 16. Mai 2023OFOF 778/6Sossenheim: Abhaltung eines Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränkenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023Sie sind hierOMOM 4009Sossenheim: Abhaltung eines Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränkenDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 2020Sossenheim: Abhaltung eines Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats