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Sossenheim: Dringende Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen)

Vorlagentyp: OFCDU
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Verlegung der Schranke in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen, um die rechtswidrige Befahrbarkeit durch Kfz zu verhindern. Dies ist notwendig, da immer mehr Fahrzeuge das Naherholungsgebiet befahren und Schäden verursachen. Ziel ist es, die Parkflächen zu schützen und die Nutzung des Gebiets zu sichern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Antrag

In seinem Antrag vom 28.06.2022 (OM 2364) regte der Ortsbeirat die Verlegung der bestehenden Schrankenanlage in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen (Schaumburger Str. 48-50) an.

Die Notwendigkeit der Schrankenverlegung ist gegeben, da immer mehr Fahrzeuge aus der angrenzenden Siedlung aufgrund des verschärften Parkdrucks rechtswidrig die Sulzbachwiesen zum Abstellen der Fahrzeuge befahren. Das Befahren des Naherholungsgebietes beschädigt u.a. auch die dort befindlichen Rasenflächen der Parkanlage.

In den letzten Wochen hat sich die Situation weiter verschärft.

Mit der Stellungnahme ST 2434 vom 14.10.2022 geht der Magistrat völlig unzureichend auf die oben genannte Antragsstellung ein. Statt zum Thema des rechtswidrigen Befahrens von Kfz sowie des Verlegungswunsches Stellung zu beziehen, äußert der Magistrat, dass keine Schranke (bisherige wurde aufgrund von Bauarbeiten demontiert) mehr errichtet werden soll.

Dies bedeutet, dass künftig das gesamte (in weiten Teilen unter Naturschutz stehende Naherholungsgebiet Sulzbachwiesen) unkontrolliert von Kfz befahren werden kann.

Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten,

- zur Absicherung der rechtswidrigen Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen die rückgebaute Schranke in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen 48-50 zu verlegen. Ggf. ist eine Absicherung an der gewünschten Stelle auch per abschließbaren Poller möglich, um eine adäquate Befahrbarkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.

Begründung

Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen) Vorgang: OM 2364/22 OBR 6; ST 2434/22 In seinem Antrag vom 28.06.2022 (OM 2364) regte der Ortsbeirat die Verlegung der bestehenden Schrankenanlage in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen (Schaumburger Str. 48-50) an. Die Notwendigkeit der Schrankenverlegung ist gegeben, da immer mehr Fahrzeuge aus der angrenzenden Siedlung aufgrund des verschärften Parkdrucks rechtswidrig die Sulzbachwiesen zum Abstellen der Fahrzeuge befahren. Das Befahren des Naherholungsgebietes beschädigt u.a. auch die dort befindlichen Rasenflächen der Parkanlage. In den letzten Wochen hat sich die Situation weiter verschärft. Mit der Stellungnahme ST 2434 vom 14.10.2022 geht der Magistrat völlig unzureichend auf die oben genannte Antragsstellung ein. Statt zum Thema des rechtswidrigen Befahrens von Kfz sowie des Verlegungswunsches Stellung zu beziehen, äußert der Magistrat, dass keine Schranke (bisherige wurde aufgrund von Bauarbeiten demontiert) mehr errichtet werden soll. Dies bedeutet, dass künftig das gesamte (in weiten Teilen unter Naturschutz stehende Naherholungsgebiet Sulzbachwiesen) unkontrolliert von Kfz befahren werden kann. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - zur Absicherung der rechtswidrigen Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen die rückgebaute Schranke in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen 48-50 zu verlegen. Ggf. ist eine Absicherung an der gewünschten Stelle auch per abschließbaren Poller möglich, um eine adäquate Befahrbarkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. November 2022 brachte CDU im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.11.2022 im OBR 6 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 2364 (Direktanregung) weitergeleitet.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3180 2022 Die Vorlage OF 626/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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