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Ersetzen des Kopfsteinpflasters an der Tramhaltestelle „Oberforsthaus“

Vorlagentyp: OM

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Thema Fußverkehr verfolgen

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Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3472 entstanden aus Vorlage: OF 909/5 vom 27.07.2018

Betreff: Ersetzen des Kopfsteinpflasters an der Tramhaltestelle "Oberforsthaus" Der Magistrat wird gebeten, das Kopfsteinpflaster an den beiden Fußgängerüberwegen an der Tramhaltestelle "Oberforsthaus" durch einen geeigneteren Belag zu ersetzen bzw. zu befestigen, um insbesondere Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren das Queren der Straßenbahnschienen zu erleichtern.

Begründung: Die Straßenbahnschienen an der Haltestelle "Oberforsthaus" und an der Zufahrt zur Haltestelle sind durch Kopfsteinpflaster umgeben. Dieses erschwert Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie Nutzerinnen und Nutzern von Rollatoren die Querung der Schienen an den beiden Fußgängerüberwegen an der Haltestelle. Ein anderer Belag oder eine Befestigung könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. August 2018 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 1430/5 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 11. Oktober 2019. Der Magistrat antwortete am 16. November 2018 mit der Stellungnahme ST 2162. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.

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