Haushalt 2020/2021
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2020/2021 zur Sanierung der Haltestelle Oberforsthaus in Niederrad. Dies ist notwendig, um die Situation für Menschen mit Behinderung, Rollatoren und Kinderwägen zu verbessern und die Sicherheit beim Überqueren des Kopfsteinpflasters zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Im Haushalt 2020/2021 werden ausreichend Mittel für die Sanierung des gesamten Bereichs der Haltestelle Oberforsthaus in Niederrad eingestellt.
Begründung
Im Antrag OF 909/5 vom 27.07.2018 wurde der Magistrat gebeten, die Situation für Menschen mit Behinderung, Rollatoren und Kinderwägen an der Haltestelle Oberforsthaus zu verbessern. An der schwierigen Situation hat sich nichts geändert. Eine Begehung des Areals mit einem Bürger, der im Rollstuhl sitzt, hat die erheblichen Mängel durch das bestehende Kopfsteinpflaster erneut aufgezeigt. Ein sicheres, selbstständiges Überqueren des Kopfsteinpflasters ist derzeit nicht möglich. Unsere eingeschränkten Mitbürger*innen sind hier immer auf Hilfe angewiesen. Das ist eine nicht hinnehmbare Situation.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2020Sie sind hierOFOF 1506/5Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung des gesamten Bereichs der Haltestelle „Oberforsthaus“ in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Januar 2020EAEA 36Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung des gesamten Bereichs der Haltestelle „Oberforsthaus“ in NiederradEtatanregung
- 20. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1326Sanierung des gesamten Bereichs der Haltestelle „Oberforsthaus“ in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme