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Auskunftsersuchen zur Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2162

Vorlagentyp: V
56 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1453 entstanden aus Vorlage: OF 1430/5 vom 11.10.2019

Betreff: Auskunftsersuchen zur Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2162 Vorgang: OM 3472/18 OBR 5; ST 2162/18 Vor dem Hintergrund der Stellungnahme ST 2162 wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Ergebnisse brachte die erwähnte kurzfristige Kontrolle der Überwege an der Tramhaltestelle "Oberforsthaus"?
  2. Welche kurzfristigen Maßnahmen können getroffen werden, um die Übergänge für Menschen mit Behinderung, Rollatoren oder Kinderwagen bis zum Umbau der Haltestelle gefahrenfrei zu machen?
  3. Wann genau ist mit dem Umbau des gesamten Areals an der Haltestelle "Oberforsthaus" zu rechnen? Begründung: Mit der Anregung vom 10.08.2018, OM 3472, wurde der Magistrat gebeten, die Situation für Menschen mit Behinderung, Rollatoren und Kinderwagen an der Haltestelle "Oberforsthaus" zu verbessern. An der schwierigen Situation hat sich nichts geändert. Eine Begehung des Areals mit einem Bürger, der im Rollstuhl sitzt, hat die erheblichen Mängel durch das bestehende Kopfsteinpflaster erneut aufgezeigt. Ein sicheres, selbstständiges Überqueren des Kopfsteinpflasters ist derzeit nicht möglich. Eingeschränkte Mitbürgerinnen und Mitbürger sind hier immer auf Hilfe angewiesen. Das ist eine nicht hinnehmbare Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2018STST 2162Ersetzen des Kopfsteinpflasters an der Tramhaltestelle "Oberforsthaus"Stellungnahme
  2. 11. Oktober 2019OFOF 1430/5Auskunftsersuchen zur Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2162Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 25. Oktober 2019Sie sind hier
    VV 1453Auskunftsersuchen zur Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2162
    Anfrage
  4. 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 2312Auskunftsersuchen zur Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2162Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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