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Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten

Vorlagentyp: OM
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Begründung

Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OA 476/14 OBR 7; OM 4792/15 OBR 7; OM 643/16 OBR 7; ST 12/17; EA 16/17 OBR 7; ST 1732/17 In der Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 12, berichtet der Magistrat u. a., dass für die im Rahmenplan Praunheim vorgesehene Umgestaltung der Graebestraße eine gestalterische Konkretisierung in Arbeit ist. In der Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1732, befürwortet der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats, 50.000 Euro in den Haushalt 2018 einzustellen. Der Magistrat kündigt in dieser Stellungnahme an, dass das Stadtplanungsamt diese Mittel für eine "vertiefte Konzeptbearbeitung im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen, ggf. auch für ein Gutachterverfahren" verwenden möchte. Mittlerweile sind die Bauarbeiten für das Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses abgeschlossen und die Graebestraße befindet sich durch den Baustellenverkehr in einem sehr schlechten Zustand. Zudem sind mittlerweile in die ehemalige Räume der Praunheimer Werkstätten, die derzeit im Wesentlichen als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden, der Jugendclub Praunheim und vier Künstlerinnen bzw. Künstler eingezogen. Diese zusätzliche Nutzung entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirats, die er in der Anregung vom 01.12.2015, OM 4792, dargelegt hat. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre nun der ideale Zeitpunkt, Teile der im Rahmenplan Praunheim und in der Anregung vom 25.02.2014, OA 476, formulierten Ziele umzusetzen.

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3141 entstanden aus Vorlage: OF 279/7 vom 23.04.2018

Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OA 476/14 OBR 7; OM 4792/15 OBR 7; OM 643/16 OBR 7; ST 12/17; EA 16/17 OBR 7; ST 1732/17 In der Stellungnahme vom 09.01.2017, ST 12, berichtet der Magistrat u. a., dass für die im Rahmenplan Praunheim vorgesehene Umgestaltung der Graebestraße eine gestalterische Konkretisierung in Arbeit ist. In der Stellungnahme vom 08.09.2017, ST 1732, befürwortet der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats, 50.000 Euro in den Haushalt 2018 einzustellen. Der Magistrat kündigt in dieser Stellungnahme an, dass das Stadtplanungsamt diese Mittel für eine "vertiefte Konzeptbearbeitung im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen, ggf. auch für ein Gutachterverfahren" verwenden möchte. Mittlerweile sind die Bauarbeiten für das Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses abgeschlossen und die Graebestraße befindet sich durch den Baustellenverkehr in einem sehr schlechten Zustand. Zudem sind mittlerweile in die ehemalige Räume der Praunheimer Werkstätten, die derzeit im Wesentlichen als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden, der Jugendclub Praunheim und vier Künstlerinnen bzw. Künstler eingezogen. Diese zusätzliche Nutzung entspricht dem ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirats, die er in der Anregung vom 01.12.2015, OM 4792, dargelegt hat. Aus Sicht des Ortsbeirats wäre nun der ideale Zeitpunkt, Teile der im Rahmenplan Praunheim und in der Anregung vom 25.02.2014, OA 476, formulierten Ziele umzusetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die gestalterische Konkretisierung für die Umgestaltung der Graebestraße und die Gestaltung des Platzes vor dem neuen Gemeindezentrum zeitnah vorzustellen (Handlungsbaustein 1, OA 476) und dabei bereits Überlegungen für die Schaffung einer Auftaktsituation und Attraktivierung des Außenbereichs der ehemaligen Praunheimer Werkstätten (Handlungsbaustein 5, OA 476) einzubeziehen. Zudem wird der Magistrat um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Nachnutzung der ehemaligen Werkstätten als ein Zentrum für Kunst und Kultur gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Der Weg dieser Vorlage

Am 8. Mai 2018 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 328/7 zurück — Ortsbeiratsantrag von SPD, beschlossen am 29. Dezember 2018. Der Magistrat antwortete am 10. August 2018 mit der Stellungnahme ST 1558. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 13 Wochen.

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