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Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehe-maligen Praunheimer Werkstätten

Vorlagentyp: STMagistrat
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1558

Betreff: Umsetzung des Rahmenplans Praunheim unter Berücksichtigung der zukünftigen Nutzung der ehe-maligen Praunheimer Werkstätten Grundsätzlich teilt der Magistrat die Auffassung des Ortsbeirats, dass mit dem Ende der Baumaßnahmen auf dem Grundstück südlich des ehemaligen Pfarrhauses und dem auch daraus resultierenden Zustand der Graebestraße ein guter Zeitpunkt wäre, die Aufwertung der Graebestraße in die Umsetzung zu bringen. Nach Klärung der Rahmenbedingungen soll eine vertiefende Konzeptbearbeitung in Auftrag gegeben werden. Sobald diese vorliegt, wird diese dem Ortsbeirat unaufgefordert vorgestellt. Zur Nachnutzung der ehemaligen Praunheimer Werkstätten als ein Zentrum für Kunst und Kultur ergibt sich kein neuer Sachstand. Die ersten dahingehenden Schritte wurden mit dem Einzug des Jugendclubs Praunheim sowie einigen Künstlerinnen und Künstlern vollbracht. Da ein Großteil der Räumlichkeiten weiterhin als Unterkunft für geflüchtete Menschen gebraucht wird und diese Notwendigkeit bis mindestens in das III. Quartal 2020 gegeben sein wird, gibt es noch keine konkreteren Pläne für die dann anstehende Nachnutzung als Kunst- und Kulturzentrum.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. August 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3141 — Direktanregung vom 8. Mai 2018.

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