Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 288 entstanden aus Vorlage: OF 26/5 vom 08.05.2011
Betreff: Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung der Nutzbarkeit des gepflasterten Gehwegs in der Beuthener Straße umzusetzen:
- Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße werden ab der Einfahrt Mörfelder Landstraße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar voneinander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht; 2. auf dem rechts neben der östlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße befindlichen Gehweg mit wassergebundener Decke wird zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße das Parken gestattet. Der Bordstein wird für das Befahren des Gehwegs abgesenkt. Begründung: Fahrzeugführer nutzen die circa 6,90 Meter breite Beuthener Straße zum Parken ihrer Pkws. In Süd-Nord-Richtung zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße parken die Autos auf der rechten Fahrbahnseite. In entgegengesetzter Richtung sind die Fahrzeuge regelmäßig in voller Breite auf dem gepflasterten Gehweg abgestellt. Durch die auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge verbleibt nur wenig Raum für Fußgänger. Mütter und Väter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen oftmals auf die angrenzende Grünfläche ausweichen, um den Weg überhaupt beschreiten zu können. Auch der Winterdienst kann an schneereichen Tagen seine Räumarbeiten nicht verrichten, wenn der Gehweg mit Fahrzeugen zugestellt ist. Die Situation für Fußgänger und Fahrzeugführer kann wie folgt entschärft werden: Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße sollen ab der Einfahrt Mörfelder Landstraße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar voneinander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht werden (StVO Anlage 2 laufende Nummer 74). Durch diese Markierungen wird genau angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Die parkenden Fahrzeuge bilden dann eine natürliche Barriere zum angrenzenden Gehweg, sodass dieser wieder in voller Breite von Fußgängern genutzt werden kann. Auf dem benannten Straßenabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite, rechts neben der Beuthener Straße ein etwa 2,90 Meter breiter Gehweg mit wassergebundener Decke. Dieser Weg ist derart uneben und unattraktiv, dass er von Fußgängern praktisch nicht angenommen wird. Der Weg soll zum Parken freigegeben und der rund zehn bis zwölf Zentimeter hohe Bordstein für das Befahren des Gehwegs abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2011OFOF 26/5Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem GehwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. August 2011Sie sind hierOMOM 288Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem GehwegDirektanregung
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1387Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen / Parken auf dem GehwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats