Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen / Parken auf dem Gehweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1387
Betreff: Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen / Parken auf dem Gehweg Wie bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Ortsbeirates, des Straßenverkehrsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung festgelegt, wird die Parkordnung in der Beuthener Straße im Abschnitt von Mörfelder Landstraße bis Liegnitzer Straße wie folgt angepasst:
Zu 1.: Das Parken auf der Westseite wird bis auf ein kurzes Teilstück kurz vor der Liegnitzer Straße untersagt.
Zu 2.: Auf der Ostseite wird das Parken wie bisher auf der Fahrbahn beibehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2011OFOF 26/5Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem GehwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. August 2011OMOM 288Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem GehwegDirektanregung
- 9. Dezember 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1387Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen / Parken auf dem GehwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab