Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Fahrzeugführer nutzen die ca. 6,90 m breite Beuthener Straße zum Parken ihrer Pkws (siehe Anlage). In Süd-Nord-Richtung zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße parken die Autos auf der rechten Fahrbahnseite. In entgegengesetzter Richtung sind die Fahrzeuge regelmäßig in voller Breite auf dem gepflasterten Gehweg abgestellt. Durch die auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge verbleibt nur wenig Raum für Fußgänger. Mütter und Väter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen oftmals auf die angrenzende Grünfläche ausweichen, um den Weg überhaupt beschreiten zu können. Auch der Winterdienst kann an schneereichen Tagen seine Räumarbeiten nicht verrichten, wenn der Gehweg mit Fahrzeugen zugestellt ist. Die Situation für Fußgänger und Fahrzeugführer kann wie folgt entschärft werden: Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße sollen von der Einfahrt Mörfelder Straße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar von einander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht werden (StVO Anlage 2 laufende Nummer 74). Durch diese Markierungen wird genau angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Die parkenden Fahrzeuge bilden dann eine natürliche Barriere zum angrenzenden Gehweg, so dass dieser wieder in voller Breite von Fußgängern genutzt werden kann. Auf dem benannten Straßenabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite rechts neben der Beuthener Straße ein etwa 2,90 m breiter Gehweg mit wassergebundener Decke. Dieser Weg ist derart uneben und unattraktiv, dass er von Fußgängern praktisch nicht angenommen wird. Der Weg soll zum Parken freigegeben, der rund 10 - 12 cm hohe Bordstein für das Befahren des Gehwegs abgesenkt werden.
Inhalt
Antrag vom 08.05.2011, OF 26/5
Betreff: Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung der Nutzbarkeit des gepflasterten Gehwegs in der Beuthener Straße umzusetzen:
- Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße werden von der Einfahrt Mörfelder Straße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar von einander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht.
- Auf dem rechts neben der östlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße befindlichen Gehweg mit wassergebundener Decke wird das Parken zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße gestattet. Der Bordstein wird für das Befahren des Gehwegs abgesenkt. Begründung: Fahrzeugführer nutzen die ca. 6,90 m breite Beuthener Straße zum Parken ihrer Pkws (siehe Anlage). In Süd-Nord-Richtung zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße parken die Autos auf der rechten Fahrbahnseite. In entgegengesetzter Richtung sind die Fahrzeuge regelmäßig in voller Breite auf dem gepflasterten Gehweg abgestellt. Durch die auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge verbleibt nur wenig Raum für Fußgänger. Mütter und Väter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen oftmals auf die angrenzende Grünfläche ausweichen, um den Weg überhaupt beschreiten zu können. Auch der Winterdienst kann an schneereichen Tagen seine Räumarbeiten nicht verrichten, wenn der Gehweg mit Fahrzeugen zugestellt ist. Die Situation für Fußgänger und Fahrzeugführer kann wie folgt entschärft werden: Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße sollen von der Einfahrt Mörfelder Straße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar von einander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht werden (StVO Anlage 2 laufende Nummer 74). Durch diese Markierungen wird genau angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Die parkenden Fahrzeuge bilden dann eine natürliche Barriere zum angrenzenden Gehweg, so dass dieser wieder in voller Breite von Fußgängern genutzt werden kann. Auf dem benannten Straßenabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite rechts neben der Beuthener Straße ein etwa 2,90 m breiter Gehweg mit wassergebundener Decke. Dieser Weg ist derart uneben und unattraktiv, dass er von Fußgängern praktisch nicht angenommen wird. Der Weg soll zum Parken freigegeben, der rund 10 - 12 cm hohe Bordstein für das Befahren des Gehwegs abgesenkt werden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Mai 2011Sie sind hierOFOF 26/5Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem GehwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. August 2011OMOM 288Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem GehwegDirektanregung
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1387Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen / Parken auf dem GehwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme