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Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
69 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Im Rahmen der Anregung wird der Magistrat gebeten, die Verkehrsführung in der Stephanstraße zu ändern, um die Sicherheit für Rad-, Fuß- und Individualverkehr zu verbessern. Dies soll durch Umbauten an den Kreuzungen Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße und Stephanstraße/Brönnerstraße geschehen. Eine einheitliche Verkehrsführung soll die Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden erhöhen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen an den Kreuzungen Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße und Stephanstraße/Brönnerstraße in den künftigen Planungen zu berücksichtigen und möglichst zeitnah umsetzen zu lassen:

  1. Die bestehenden Lichtsignalanlagen entfallen und werden zurückgebaut.
  2. Die bestehende Beschilderung ist zugunsten einer Rechts-vor-Links-Regelung anzupassen.
  3. Der Radverkehr ist ab Schäfergasse über Stephanstraße bis Stiftstraße über einen durchgehenden Schutzstreifen in beide Richtungen zu führen und entsprechend markieren zu lassen. Der kaum erkennbare, selten genutzte und auf dem Gehweg geführte Radweg zwischen Katzenpforte und Eschenheimer Turm entfällt zugunsten des durchgängigen Radschutzstreifens.
  4. Statt des geplanten Kreisverkehrs an der Kreuzung Stiftstraße/Katzenpforte/Stephanstraße soll die Kreuzung gemäß des Modells "Siglinde" des Radentscheids umgebaut werden.

Begründung

Einheitliche Verkehrsführungen in Tempo-30-Zonen führen zu einem besseren Verständnis und einer größeren Akzeptanz aller Verkehrsteilnehmenden und somit zu mehr Verkehrssicherheit. Außerdem steht mehr Platz zur Verfügung, der entsiegelt, begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden soll.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2022OFOF 612/1Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Oktober 2022Sie sind hier
    OMOM 2811Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzungen umgestalten
    Direktanregung
  3. 27. Januar 2023STST 319Radverkehr im Ortsbezirk 1: Angemessene Verkehrsführung in der Stephanstraße für Rad-, Fuß- und Individualverkehr - Kreuzun-gen umgestaltenStellungnahme
  4. 22. August 2023OFOF 946/1Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt KreisverkehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 11. September 2023OFOF 985/1Planung Kreisverkehr mit BäumenOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 12. September 2023OMOM 4385Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt KreisverkehrDirektanregung
  7. 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 33Bäume in der Stiftstraße erhalten - Kreuzung statt KreisverkehrStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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