Änderungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 327
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Straße Heigenbrücker Weg befindet sich zur Hälfte in der Bauleitplanung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 847 und zur anderen Hälfte im Bebauungsplan Nr. 327. Der Teil der Straße, der im Bebauungsplan Nr. 847 überplant werden soll, ist als Mischgebiet (Binding Brauerei) und jene Hälfte (der Straße), die sich im Bebauungsplan Nr. 327 befindet, wurde als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Nach einer Ortsbegehung war festzustellen, dass sich das allgemeine Wohngebiet überwiegend als reines Wohngebiet darstellt und das Gelände der Binding Brauerei als Gewerbegebiet. Um einen Konflikt zwischen der Gewerbe- und Wohnnutzung und den damit zu befürchtenden städtebaulichen Missständen zu vermeiden, wäre die Übernahme des Heigenbrücker Weges in den Bebauungsplan Nr. 327 sowie die Festsetzung, das Brauereigelände von der Darmstädter Landstraße zu erschließen, sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2008, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2008, ST 929 Aktenzeichen: 61 00
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2008, OM 2112
entstanden aus Vorlage: OF 495/5 vom 15.02.2008
Betreff:
Änderungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 327
Der Magistrat wird gebeten,
a) die Straße Heigenbrücker Weg in den Bebauungsplan Nr. 327 - Nördlich des Südfriedhofes - zu übernehmen;
b) im Bebauungsplan Nr. 847 zeichnerisch und textlich festzusetzen, dass die Gebäude der Binding Brauerei nur von der Darmstädter Landstraße aus erschlossen werden.
Begründung:
Die Straße Heigenbrücker Weg befindet sich zur Hälfte in der Bauleitplanung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 847 und zur anderen Hälfte im Bebauungsplan Nr. 327.
Der Teil der Straße, der im Bebauungsplan Nr. 847 überplant werden soll, ist als Mischgebiet (Binding Brauerei) und jene Hälfte (der Straße), die sich im Bebauungsplan Nr. 327 befindet, wurde als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
Nach einer Ortsbegehung war festzustellen, dass sich das allgemeine Wohngebiet überwiegend als reines Wohngebiet darstellt und das Gelände der Binding Brauerei als Gewerbegebiet.
Um einen Konflikt zwischen der Gewerbe- und Wohnnutzung und den damit zu befürchtenden städtebaulichen Missständen zu vermeiden, wäre die Übernahme des Heigenbrücker Weges in den Bebauungsplan Nr. 327 sowie die Festsetzung, das Brauereigelände von der Darmstädter Landstraße zu erschließen, sinnvoll.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2008, M 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Februar 2008OFOF 495/5Änderungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 327Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2008Sie sind hierOMOM 2112Änderungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 327Direktanregung
- 3. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 929Änderung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 327Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats