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Änderungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 327

Vorlagentyp: OFSPD
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die Straße „Heigenbrücker Weg“ befindet sich zur Hälfte in der Bauleitplanung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 847 und zur anderen Hälfte im Bebauungsplan Nr. 327. Der Teil der Straße, der im Bebauungsplan Nr. 847 überplant werden soll ist als Mischgebiet (Binding Brauerei) und jene der Hälfte Straße, die sich im Bebauungsplan Nr. 327 befindet, wurde als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Nach einer Ortsbegehung war festzustellen, dass sich das Allgemeine Wohngebiet überwiegend als Reines Wohngebiet darstellt und das Gelände der Binding Brauerei als Gewerbegebiet. Um hier einen Konflikt zwischen der Gewerbe- und Wohnnutzung und den damit zu befürchtenden städtebaulichen Missständen zu vermeiden, wäre die Übernahme des Heigenbrücker Weges in den Bebauungsplan Nr. 327 sowie die Festsetzung, das Brauerei Gelände von der Darmstädter Landstraße zu erschließen, sinnvoll

Inhalt

Antrag vom 15.02.2008, OF 495/5

Betreff:

Änderungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 327

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat,

a) die Straße "Heigenbrücker Weg“ in den Bebauungsplan "Nördlich des Südfriedhofes“ (Nr. 327) zu übernehmen.

b) im Bebauungsplan Nr. 847 zeichnerisch und textlich festzusetzen, dass die Gebäude der Binding Brauerei nur von der Darmstädter Landstraße aus erschlossen werden.

Begründung:

Die Straße "Heigenbrücker Weg“ befindet sich zur Hälfte in der Bauleitplanung des künftigen Bebauungsplanes Nr. 847 und zur anderen Hälfte im Bebauungsplan Nr. 327.

Der Teil der Straße, der im Bebauungsplan Nr. 847 überplant werden soll ist als Mischgebiet (Binding Brauerei) und jene der Hälfte Straße, die sich im Bebauungsplan Nr. 327 befindet, wurde als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.

Nach einer Ortsbegehung war festzustellen, dass sich das Allgemeine Wohngebiet überwiegend als Reines Wohngebiet darstellt und das Gelände der Binding Brauerei als Gewerbegebiet.

Um hier einen Konflikt zwischen der Gewerbe- und Wohnnutzung und den damit zu befürchtenden städtebaulichen Missständen zu vermeiden, wäre die Übernahme des Heigenbrücker Weges in den Bebauungsplan Nr. 327 sowie die Festsetzung, das Brauerei Gelände von der Darmstädter Landstraße zu erschließen, sinnvoll

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.01.2008, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Februar 2008Sie sind hier
    OFOF 495/5Änderungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 327
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. März 2008OMOM 2112Änderungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 327Direktanregung
  3. 3. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 929Änderung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 847 und des bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 327Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 20 · 15.02.2008
TO I, TOP 29
Beraten
Punkt 3: Die Vorlage OF 495/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 4 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 475/5 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 495/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU gegen 1 SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD zu 3. Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 21 · 14.03.2008
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung OA 624 2008 Anregung an den Magistrat OM 2112 2008 1. Die Vorlage M 4 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 818 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 495/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 497/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFAGLinke
Ablehnung:
CDUFDP
zu 2)
Zustimmung:
GrüneFAGFDP
Ablehnung:
CDULinke
Enthaltung:
SPD
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
SPDGrüneFAGLinke
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. GRÜNE, FAG und FDP gegen CDU und LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung SPD zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

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