Vorplanung Elisabethenstraße
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Paradiesgasse — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Neues zu Paradiesgasse per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 409/5 vom 14.10.2012
Betreff: Vorplanung Elisabethenstraße Vorgang: M 207/12 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße/Paradiesgasse folgende Änderungen zu berücksichtigen:
- Ausweitung des Planungsgebietes bis zur Einmündung Brückenstraße/Elisabethenstraße;
- Ergänzung der Lichtsignalanlage (LSA) Brückenstraße/Elisabethenstraße, um die südliche Brückenstraße für den Radverkehr zu öffnen und das Abbiegen in die Elisabethenstraße zu ermöglichen;
- Ergänzung der ampelgesicherten Fußgängerüberwege in diesem Bereich mit taktilen Leitelementen für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer;
- Optimierung für den linksabbiegenden Radverkehr in die nördliche Paradiesgasse bzw. Kleine Rittergasse durch eine entsprechende Ausgestaltung der dortigen LSA und einer Aufstellfläche. Begründung: Das Planungsgebiet endet im Westen kurz vor der Kreuzung Elisabethenstraße/Brückenstraße. Durch eine Ausweitung des Planungsgebietes bis einschließlich der Einmündung südliche Brückenstraße/Elisabethenstraße und einer Ergänzung der dortigen LSA könnte die wichtige Radverkehrsverbindung von der südlichen Brückenstraße in die Elisabethenstraße hergestellt werden. Ebenfalls sollten die Fußgängerüberwege in diesem Bereich auch für mobilitätseingeschränkte und sehbehinderte Menschen optimiert werden, da sie nahe der ebenfalls behindertengerecht umgebauten Bushaltestelle gelegen sind. Weiter könnte durch eine entsprechende Ausgestaltung der LSA Elisabethenstraße/Paradiesgasse das Linksabbiegen des Radverkehrs von der Elisabethenstraße in die nördliche Paradiesgasse bzw. Kleine Rittergasse erleichtert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2012MM 207Vorplanung „Elisabethenstraße“Magistratsvortrag
- 14. Oktober 2012OFOF 409/5Vorplanung ElisabethenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2012Sie sind hierOMOM 1686Vorplanung ElisabethenstraßeDirektanregung
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 157Vorplanung ElisabethenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats