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Vorplanung Elisabethenstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 157

Betreff: Vorplanung Elisabethenstraße Zu 1. - 3.: Der Einmündungsbereich Brückenstraße / Elisabethenstraße ist ein Teilknoten der Lichtsignalanlage Walter-Kolb-Straße / Elisabethenstraße. Ergänzungen bzw. Änderungen hinsichtlich der Signalisierung sind hier, bedingt durch den technischen Zustand der Anlage, nur im Rahmen einer Grunderneuerung des gesamten Knotenpunkts möglich. Vor dem Hintergrund des hierfür notwendigen zeitaufwendigen umfangreichen Planungsaufwands sieht der Magistrat davon ab, die Anregung in die Vorplanung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße mit aufzunehmen.

Zu 4.: Der Anregung wird entsprochen

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. September 2012MM 207Vorplanung „Elisabethenstraße“Magistratsvortrag
  2. 14. Oktober 2012OFOF 409/5Vorplanung ElisabethenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 2. November 2012OMOM 1686Vorplanung ElisabethenstraßeDirektanregung
  4. 28. Januar 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 157Vorplanung Elisabethenstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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