Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte
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Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 265/9 vom 05.05.2017
Betreff: Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte Vorgang: OI 4/16 OBR 9; B 90/17 In seinem Bericht vom 13.03.2017, B 90, schreibt der Magistrat, "dass die Initiative nicht dem Entscheidungsrecht des Ortsbeirates gemäß § 3 (3) GO OBR entspricht". Aus diesem Anlass wird der Magistrat gebeten, 1. ausführlich die Gründe für diese Einschätzung darzulegen; 2. eine Veranstaltung für Ortsbeiratsmitglieder durchzuführen, in der ausführlich erläutert wird, in welchen Fällen dem Ortsbeirat ein Entscheidungsrecht nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zukommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2016OFOF 96/9Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 6. Oktober 2016OFOF 117/9Bushaltestelle „Schönbornstraße“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Oktober 2016OIOI 4Bushaltestelle „Schönbornstraße“Initiative · CDU
- 6. Oktober 2016OMOM 686Umbaupläne Bushaltestelle „Schönbornstraße“Direktanregung
- 13. März 2017BB 90Bushaltestelle SchönbornstraßeMagistratsbericht
- 5. Mai 2017OFOF 265/9Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Mai 2017Sie sind hierOMOM 1616Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteDirektanregung
- 8. September 2017STST 1683Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 96Entscheidungsrecht des Ortsbeirats nach § 3 Absatz 3 der Geschäftsordnung der OrtsbeiräteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats